zrclip_001n5dcce58f.pngTja, in manchen Beziehungen ist das französische Ehe- und Scheidungsrecht doch etwas anders als bei uns.

Immerhin 3.000 € Entschädigung erhielt eine Ehefrau von ihrem Ehemann durch den Cour d’Appel in Versailles zugesprochen, weil sie einer erniedrigenden Behandlung ausgesetzt war. Was war geschehen? Nun, die Ehefrau hatte bei ihrem Mann jede Menge Pornobilder entdeckt. Sie erfuhr ferner, dass er einen Teil seiner Zeit in einer Wohnung verbrachte, von deren Existenz sie nichts wusste, und – das Tüpfelchen auf dem i – er gestand ihr ein, eine bezahlte Beziehung zu einem Transvestiten zu haben.

Das schockierte die brave Ehefrau so sehr, dass sie sich in ärztliche Behandlung begeben musste. Da waren die Richter der Meinung, dass dies eine erniedrigende Behandlung der Ehefrau darstellt und sprach ihr die Entschädigung auf der Grundlage des Art. 1382 des Code Civil zu.

Also, in Frankreich sollte man sich schon ein paar Gedanken über das eigene Verhalten in der Ehe machen, sonst können erhebliche Forderungen auf einen zukommen, wie man hier sieht.

Gefunden auf dem Blog der Rechtsanwältin Michèle Bauer aus Bordeaux hier.