Mediation-Saar

Kinder und Pferde beim Reitturnier – wer haftet?

Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht in Karlsruhe auseinanderzusetzen. Ein noch nicht dreijähriges Kind war im Jahre 2011 auf einem ländlichen Reitturnier in einen offen stehenden Pferdetransportanhänger gelaufen und dort von einem Pferd schwer verletzt worden. Nun stritt man sich, wer in welchem Umfang haftet: Die Eltern des Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht, die Halterin des Pferdes wegen der Tierhalterhaftpflicht oder fehlender Überwachung des Pferdes und der veranstaltende Reitverein wegen Verletzung der Verkehrssichtungspflicht.

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Von |2018-06-12T13:30:04+01:0012. Juni 2018|Zivilrecht|0 Kommentare
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