Aufklärung tut not!

Unter dem Titel „Wenn der Anwalt nicht aufklärt“ setzt sich Dr. Reiner Ponschab in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift „Die Mediation“ mit der Frage auseinander, ob Rechtsanwälte sich schadensersatzpflichtig machen, wenn sie ihre Mandanten nicht vor Klageerhebung auf die Möglichkeit außergerichtlicher Konfliktlösung verweisen. Eigentlich sollten diesen Artikel alle Anwälte lesen, da nach meinen Erfahrungen die meisten der Rechtsanwälte eine Aufklärung über die Möglichkeiten außergerichtlicher Konfliktbeilegung vorsichtshalber unterlassen.

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