Das ist doch mal eine ganz interessante Diskussion über den Wert der Anwaltstätigkeit, der sich hier auftut: Auf der einen Seite Rechtsanwältin Simone Weber in ihrem Blog „Rechtsanwalt München“ unter dem Titel: „Mein Anwalt ist zu teuer und sein Geld nicht wert ….“ Gedanken über den Wert der Anwaltstätigkeit aus der Sicht des Einkommens (und natürlich der Kostendeckung) des Anwalts macht. Dem setzt nun Gian-Reto Schultheiss in seinem Blog „The Business of Law“ seinen Beitrag „Anwälte sind zu teuer und ihr Geld nicht wert!“ die Sicht des Kunden gegenüber, für den andere Maßstäbe gelten, als die Höhe der Kosten des Anwalts und dessen Einkommen.

Ich denke, dass die Anwälte (zumindest hier in Deutschland) durchaus ihren Beruf nicht „wie zu Zeiten Wilhelm Buschs“ ausüben, wie Schultheiss meint. Klar ist aber auch, dass man sich mit der reinen Betrachtung nach Kosten und Gewinnerwartung des Anwalts sich leicht aus dem Markt kalkulieren kann.

Erschwert wird die Diskussion hierzulande noch dadurch, dass im Bereich der gerichtlichen Tätigkeit die Vergütung ohnehin durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zumindest als Untergrenze vorgegeben ist. Und das RVG hat mit seiner streitwertorientierten Berechnungsweise nun mit betriebswirtschaftlichen oder marketingorientierten Überlegungen rein gar nichts zu tun. Daraus folgt auch, dass es angesichts der Konkurrenz auf dem Markt es schwierig ist, für niedrigere Streitwerte eine angemessene Vergütungsvereinbarung herbeizuführen. Ebenso ist es schwer zu vermitteln, warum bei hohen Streitwerten eine über den Zeitaufwand und dessen vernünftige Vergütung hinausgehendes Honorar zu zahlen sein soll.

Ebenso muss klar sein, dass es sich kein Anwalt erlauben kann, auf Dauer zu Vergütungssätzen zu arbeiten, die seine Kosten nicht decken und auch nicht zu einem angemessenen Einkommen führen. Falsch ist, dass viele Anwälte (zumindest in Deutschland) rein Stundenbasiert denken und rechnen. Meine Erfahrung aus der Beratung von Kanzleien ist, dass sie dies zum Teil noch viel zu wenig tun und sich gar nicht genügend Gedanken darüber machen, ob bzw. wie ein Mandat wirtschaftlich geführt wird.

Als Fazit aus den beiden Beiträgen bleibt, dass es extrem wichtig ist, bereits bei der Mandatsanbahnung den Bereich der Vergütung nicht (wie oft) schamhaft auszusparen sondern mit dem potentiellen Mandanten aktiv diese Frage zu erörtern. Die Furcht, dass ein Mandant den Auftrag nicht erteilt, weil ihm die Kosten zu hoch sind, mag zwar im Einzelfall begründet sein. Das ist aber immer noch besser, als hinterher einen unzufriedenen Mandanten zu haben, der sich über ein überraschend hohe Rechnung beschwert. Das Negativmarketing hierdurch ist sicherlich schädlicher als der Verlust eines Mandats.

Und, vielleicht kann man in der Tat den Wünschen des Mandanten, für sich Kosten zu sparen, entgegenkommen, indem man ein wenig kreativ andere Möglichkeiten auslotet, wie etwa nur Teilleistungen des Anwalts (in den angelsächsischen Ländern läuft dies unter dem Thema „unbundled legal services“).