Immer wieder hört man Beschwerden, dass Gerichte zu langsam sind. Da ist es doch schon mal ein gutes Zeichen, wenn Gericht ihre Urteile bereits Monate vor ihrer Verkündung in der Rechtsprechungsdatenbank veröffentlichen.

Den Vogel schießt das Landesarbeitsgericht Köln ab, das bereits seit einiger Zeit ein Urteil in der Nordrhein-Westfälischen Entscheidungsdatenbank stehen hat, das laut Datenbank erst am 06.12.2012 verkündet werden wird. Da hat doch ein Richter hervorragend auf Vorrat gearbeitet.

Aber auch das Oberlandesgericht Düsseldorf lässt sich nicht lumpen und veröffentlichte ein Urteil, dessen Verkündung erst am 22.11.2012 ansteht. Klar dass dann auch die Eingangsgerichte nicht zurückstehen wollen. So enthält die Rechtsprechungsdatenbank NRW ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf, auf das die Prozessbeteiligten eigentlich bis zum 19.11.2012 hätten warten müssen.

Da stellt sich nur noch die Frage, warum die Gerichte die Verkündungstermine so lange hinausschieben, wenn sie das Urteil doch schon geschrieben haben. Oder sollte etwa das Datum seit Monaten falsch in der Datenbank stehen?