Nach einer Studie des Soldan Instituts für Anwaltmanagement zur Fremdfinanzierung von Rechtsdienstleistungen bearbeiten 81 % aller Rechtsanwälte Prozesskostenhilfefälle. Bei ca. 20 % der Kanzleien beträgt der Anteil von Prozesskostenhilfemandaten über 30 % während der Anteil solcher Mandate wieder bei 28 % der Kanzleien unter 5 % liegt.

Insgesamt liegt der Anteil der Prozesskostenhilfemandate bei 18 % des Mandatsaufkommens, sie sind aber für nur 15 % des Umsatzes verantwortlich.

Interessant ist der geschlechtsspezifische Unterschied: Rechtsanwältinnen generieren 27 % ihres Umsatzes aus PKH-Mandaten, ihre männlichen Kollegen dagegen nur 11 %. Das Institut führt das einmal darauf zurück, dass Rechtsanwältinnen überwiegend in Rechtsgebieten tätig sind, in denen oft PKH/VKH in Anspruch genommen wird (Familien- und Ehesachen zum Beispiel). Außerdem sei der Altersdurchschnitt der weiblichen Berufsangehörigen geringer. Da die jüngeren Anwälte mehr Prozesskostenhilfemandate bearbeiten, wirke sich das auch auf die geschlechtsspezifische Betrachtung aus.

Wenn man bedenkt, dass die PKH-Vergütung je nach Streitwert nur einen Bruchteil der gesetzlichen Vergütung ausmacht, erbringen also die überwiegende Mehrzahl der Rechtsanwälte erhebliche pro bono Leistungen.