Bereits vor mehr als fünf Jahren hat das Soldaninstitut zehn Grundsätze der Preisgestaltung in der Anwaltskanzlei veröffentlicht. Sie können diese zehn Grundsätze hier finden. Jeder Anwalt täte gut daran, sich diese zehn Grundsätze täglich einmal zu Gemüte zu führen, spätestens aber vor jedem Erstgespräch mit einem neuen Mandanten.

Leider meinen noch immer viel zu viele Anwälte, das allein die Qualität juristischer Sachbearbeitung für die Mandanten das ausschlaggebende Kriterium für die Beauftragung eines Anwalts wäre. Das Problem dabei ist aber, dass die meisten Mandanten nicht wirklich in der Lage sind, die Qualität der juristischen Sachbearbeitung zu beurteilen. Letztlich wollen die Mandanten jedoch Vertrauen zu ihrem Anwalt haben können. Dieses Vertrauen wird aber nicht auf der sachlichen Ebene der juristischen Bearbeitung erworben. Diese ist nur ein Kriterium, das aber als selbstverständlich vorausgesetzt wird.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Kosten der Beauftragung des Anwalts in diesem Erstgespräch vom Anwalt selbst thematisiert werden (siehe Nummer 6 der Grundsätze). Ich erlebe es leider viel zu oft in der Mediation, dass die Mediation Klienten von den Beratungsanwälten hinsichtlich der Kosten nur ausweichende Antworten erhalten. Dies konterkariert die Bildung eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Anwalt und Mandanten. Viele Anwälte vermeiden es auch, die Kostenfrage anzusprechen, wenn die Mandanten nicht danach fragen. Hier ist das Vertrauen zum Anwalt spätestens dann im Eimer, in der man dann die Rechnung erhält (es sei denn die Rechnung wäre erfreulich niedrig).

Besonders wichtig für den Anwalt selbst, der in ein Preisgespräch geht, ist die Nummer drei der Grundsätze. Mit dem „inneren Team“ sind die Gefühle des Anwalts selbst hinsichtlich des Verlangens von angemessenen Gebühren für seine Tätigkeit gemeint. Das Modell des „inneren Teams“ wurde von Friedemann Schulz von Thun entwickelt, nachzulesen in seinem Buch „Miteinander reden 3 – Das innere Team„. Es ist nicht schlecht, sich mit diesem Modell auseinanderzusetzen. Insbesondere sollte aber der Anwalt sich gehen, was ihn daran hindert, unbefangen und mit Selbstsicherheit die von ihm selbst als angemessen erachteten Vergütungen zu verlangen.

Letztlich ist jeder dieser zehn Grundsätze wert, sich ausführlich damit zu beschäftigen. Und das sollte auch jeder Anwalt tun.