Wie der UK Supreme Court in einer Pressemitteilung vom 21.1.2013 erklärt, werden dort nun kurze Zusammenfassungen ihrer Urteile durch den Berichterstatter auf dem Vidoe-Kanal des Supreme Court bei YouTube veröffentlicht. In diesen Zusammenfassungen wird kurz der Hintergrund des Falls und die wesentlichen Entscheidungsgründe erläutert. Es wurden offenbar auch ältere Entscheidungen hochgeladen.

Auf die Idee sind die deutschen Gerichte noch nicht gekommen. Mal sehen, ob wir irgendwann die Berichterstatter der jeweiligen Fälle des Bundesgerichtshofs auch auf YouTube bewundern können, wie sie eine Zusammenfassung der entschiedenen Fälle vorlesen.

Man sieht, auch die Justiz geht mit der Zeit, selbst im sonst so traditionsbewussten Vereinigten Königreich.