Man wundert sich manchmal (immer noch?), wie unvorbereitet manche Richter in die mündliche Verhandlung kommen. Heute Morgen 08.15 Uhr bei einem ehemals bayerischen Amtsgericht (ja ein Teil des Saarlandes war mal bayerisch). Es ging um Vergütung eines Anwalts gegen seinen früheren Mandanten in einer Sache Mandant / Streitegern, wo der frühere Anwalt aber lediglich einen bereits eingereichten Kostenfestsetzungsantrag ohne Auftrag um außergerichtliche Kosten (!) erweitert hatte und diesen Antrag dann auf Hinweis des Gerichts wieder zurückgenommen hatte, so dass dann die bereits vorher beantragten Kosten festgesetzt wurden. Ansonsten hatte der Kläger in der vorangegangenen Sache keine Tätigkeit entwickelt, wollte aber eine Prozessgebühr aus dem vollen Streitwert des vorangegangenen Verfahrens.

Der Richter schlägt die Akte auf und fragt als erstes, was denn der Name „Streitegern“ mit der Sache zu tun habe. Vorsichtiger Hinweis, dass das der Beklagte in der früheren Angelegenheit sei, für die Vergütung verlangt werde. „Ah ja, da ist ja auch als Beiakte die Akte Mandant gegen Streitegern!“ entdeckt der Richter bei näherer Betrachtung der Akte.

Als nächstes will er unstreitig stellen, dass der Kläger vom Beklagten, von dem er Vergütung verlangt, einen Auftrag erhalten habe. Nein, das ist gerade nicht unstreitig und stand nochmals im letzten Schriftsatz! Ah! Dann ist aber zumindest unstreitig, dass der Kläger im Vorprozess im Kostenfestsetzungsverfahren tätig war? Ja das ist unstreitig, es ergibt sich ohnehin aus der Beiakte! Aber eben ohne Auftrag.

Nun dämmert dem Richter, dass zumindest auch Einwendungen gegen die Höhe des Streitwertes erhoben wurden. Nun ja, Spruchtermin am 29.04.2013. Irgendeinen Hinweis, wie der Richter die Sache sieht, erwartet man vergebens (wie denn auch, wenn er die Akte nicht kennt). Das war dann aber eine wirklich fundierte mündliche Verhandlung.

Montagmorgen ist keine Entschuldigung für alles, auch wenn es erst 08.15 Uhr ist.