Gut, das ist sicherlich schon vielen Anwälten passiert. Mir auch vor einigen Jahren. Allerdings hatte ich den Mandanten wegen einer Trunkenheitsfahrt zu verteidigen! Und dann kommt er alkoholisiert zur Hauptverhandlung. Eine Freude für den Verteidiger.

Nach der Vernehmung zur Person bat mich der Amtsrichter zu einem Rechtsgespräch in sein Beratungszimmer. Mein Mandant sei in seinen Augen aufgrund seines derzeitigen Zustands nicht verhandlungsfähig. Er werde die Hauptverhandlung abbrechen. Mir fiel kein wirkliches Gegenargument ein, da der Mandant wirklich erkennbar betrunken war.

Einige Monate später beim gleichen Amtsrichter die neue Hauptverhandlung. Ich hatte den Mandanten aufgrund der vorherigen abgebrochenen Hauptverhandlung auf das Schlimmste vorbereitet, zumal es nicht das erste Verfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt für den Mandanten war. Allerdings hatte der Mandant auf meinen Rat gehört und Maßnahmen gegen sein Alkoholproblem ergriffen. Das half und der Mandant erhielt eine milde Strafe, auch wenn ich eher befürchtet hatte, dass der Richter wegen der vorherigen Verhandlung eher streng sein würde. Es gibt eben Richter, die nicht nachtragend sind.