Die übliche Juristenantwort lautet: Das kommt darauf an. Es kommt auf die Rechtsschutzversicherung an und es kommt darauf an, wann der Rechtsschutzversicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Eins aber steht fest: Die Rechtsschutzversicherungen haben gemerkt, dass bei ihren Kunden ein Bedarf für Mediation besteht. Sie haben auch gemerkt, dass eine Mediation preisgünstiger sein kann als ein Gerichtsverfahren.

Der Blog blog.mediation.de weist hier auf eine Studie über Rechtsschutzversicherungen und Mediation hin, die das Portal www.mediator-finden.de durchgeführt hat. Die Studie kann dort auch heruntergeladen werden.

Nur 6 von 37 Rechtsschutzversicherern bieten Mediation überhaupt nicht an. Die anderen übernehmen von 500 € pro Jahr über 8 Sitzungen zu 180 € bis zur vollen Deckungssumme. Die Mehrheit der Versicherer vermittelt selbst den Mediator, wobei wohl Wünsche der Versicherten berücksichtigt werden, zwei Versicherer akzeptieren nur Anwaltsmediatoren.

Manche Versicherungen übernehmen die Mediationskosten nur, wenn von keinem der Beteiligten ein Gericht angerufen wird. ür Mediationen im Bereich Ehe und Partnerschaft bestehen vielfach Einschränkungen, bei einer Versicherung wir hier nur eine telefonische Mediation bis zu 250 € Kosten übernommen, was gerade in diesem Bereich nicht gerade sehr sinnvoll ist.

Man sollte daher auf jeden Fall vor Abschluss einer neuen Rechtsschutzversicherung sich die Studie einmal ansehen. auf jeden Fall sollte man überprüfen, ob nicht die Möglichkeit der Übernahme der Mediationskosten durch die Rechtsschutzversicherung besteht. Dann fällt der Schritt, eine Mediation zu versuchen nochmal wesentlich leichter und die Kosten halten nicht davon ab, diese Art der Konfliktlösung in Anspruch zu nehmen.