Wie kann in der Mediation mit der Frage von Macht umgegangen werden?

Die Frage, wie man mit einem Machtgefälle in der Mediation umgegangen wird, hängt zunächst einmal davon ab, worauf die Macht (oder gefühlte Macht) beruht.

Die Macht kann zunächst einmal auf gesetzlichen Vorschriften gegründet sein. So hat ein Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ein Weisungsrecht. Er hat auch die Möglichkeit, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Kündigung auszusprechen. Wenn der Konflikt, der Gegenstand der Mediation ist, durch Ausübung der legitimen Macht entschieden werden kann, macht Mediation nur dann Sinn, wenn zumindest für die Dauer der Mediation darauf verzichtet wird, diese Machtmittel einzusetzen. Gleichwohl bleibt natürlich die Drohung auch während der Mediation aufrecht erhalten und man muss als Mediator (sich und die Medianden) fragen, ob unter diesen Umständen ein konsensuales Ergebnis möglich ist. Hier kommt es auf die beiderseitigen Interessen an und die beiderseitigen Nichteinigungsalternativen. Wenn der oder die vermeintlich Schwächere über eine attraktive Alternative verfügt, gleicht dies das Machtgefälle wieder aus.

Die Macht einer Mediationspartei durch bessere Informationen kann im Rahmen der Mediation ausgeglichen werden, indem seitens des Mediators der uninformierten Partei nahegelegt wird, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier wird der Mediator im Zweifel auch einmal die Position der Neutralität ein wenig verlassen müssen, um für einen Ausgleich zu sorgen.

Letztlich wird es immer so sein, dass in einer Mediation nie eine genaue Machtbalance besteht. es ist daher immer Aufgabe des Mediators, darauf zu achten, inwieweit die Machtunterschiede letztlich für beide Beteiligte noch ein selbstbestimmtes Handeln ermöglichen. Wenn dies nicht (mehr) der Fall ist, muss dieses Machtungleichgewicht in der Mediation thematisiert werden.