Das Handelsblatt berichtet hier über einen Arbeitsgerichtsprozess der nun schon beim Hessischen Landesarbeitsgericht zwischen der Deutschen Bank und vier Zinshändlern schwebt. Die Deutsche Bank hatte die Vier wegen des Verdachts der unangemessenen Kommunikation (so Handelsblatt) im Februar letzten Jahres entlassen. Vor dem Arbeitsgericht hatten die Zinshändler geklagt und gewonnen. Es ging um angebliche Manipulationen bei den Referenzzinsen und dem Libor. Die Richterin erster Instanz meinte, dass die Deutsche Bank mangelhaft kontrolliert habe und nicht über eine taugliche Organisation verfüge. Das Urteil ist offenbar in der Rechtsprechungsdatenbank nicht enthalten.

Die Deutsche Bank ging in Berufung. Die Richterin in der Berufungsinstanz hatte in der mündlichen Verhandlung einen Vergleichsvorschlag gemacht und wohl beiden Parteien deutlich gemacht, dass für beide Prozessrisiken bestehen (so macht man das als Richter). Seitdem wird vor einem Güterichter um Vergleich gerungen. Ein Verhandlungstermin am 19.09.2014 worde aufgehoben und auf den 31.10.2014 vertagt.

Ob vor dem Güterichter eine Mediation durchgeführt wird oder ob einfach um Vergleiche gefeilscht wird, ergibt sich aus dem Artikel nicht. Letztlich wäre es für beide Parteien (oder hier für die 5 Parteien, 4 auf der Klägerseite und 1 auf der Beklagtenseite) besser gewesen, gleich in ein Mediationsverfahren einzusteigen. Man wäre so mit Sicherheit schneller zu einem Ergebnis gekommen (immerhin dauert der Prozess insgesamt nun bereits eineinhalb Jahre) und die Angelegenheit wäre nicht in der Öffentlichkeit breitgetreten worden. Aber manchmal (oder meist) schätzen die Parteien ihre Aussichten im Prozess zu rosig ein. Offenbar sah die Deutsche Bank die beste Alternative darin, den Händlern zu kündigen und einen Kündigungsrechtsstreit zu gewinnen. Diese beste Alternative ist ihr nun genommen worden (zumindest von der ersten Instanz). Den vier Zinshändlern stand eine bessere Alternative, als vor das Arbeitsgericht zu ziehen, auch nicht zur Verfügung, ohne die Kündigung hinzunehmen.

Nun hat die Richterin des Hessischen Landesarbeitsgericht erst einmal klar gemacht, dass das Durchfechten des Prozesses (möglicherweise bis zum Bundesarbeitsgericht) auch keine sichere Bank ist (für beide nicht). Das erhöht die Bereitschaft für Verhandlungen und Kompromisse.