Die Frankfurter Rundschau hat am 30.09.2014 einen Artikel „Rechtstipps für nichtverheiratete Paare“ veröffentlicht. Diesen Artikel sollten eigentlich alle lesen, die sich in einer Partnerschaft ohne Trauschein befinden. Es zeigt sich, dass unser Eherecht eigentlich nicht schlecht ist. Die im Eherecht festgelegten Folgen treten (zumindest zum größten Teil) automatisch mit der Eheschließung ein. Bei einer nichtehelichen Partnerschaft muss man die eigenen Vorstellungen von Gerechtigkeit durch individuelle vertragliche Vereinbarungen ersetzen. Oder man lässt es, weil man hofft, dass die/der Partner/in nicht merkt, dass man die eine oder andere Folge des Eherechts gerade nicht möchte.

Sowohl bei einer nichtehelichen Partnerschaft als auch bei einer Ehe sollten sich beide Partner der rechtlichen Folgen bewusst sein. Das Eherecht geht von einem angemessenen Interessenausgleich bei Scheitern der Ehe aus. Daraus folgen Rechte (Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Unterhaltsansprüche) und Pflichten (Teilen des Sorgerechts mit der/dem Partner/in, Umgangsrechte der/des Partners/in, Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Unterhaltsverpflichtungen). All dies gibt es zunächst bei nichtehelichem Zusammenleben nicht. Man kann einfach Tschüs sagen und gehen. Die Trennung wird aber sicherlich dadurch nicht einfacher. Wenn es keine vertraglichen Regelungen gibt, wird es schwierig, Vermögensverschiebungen zu korrigieren, die Gelder, die man in das Haus der/des Anderen gesteckt hat, wieder herauszubekommen. Oft bleibt das Ergebnis unbefriedigend.

Letztlich führt bei allen Paaren kein Weg daran vorbei, dass man sich (auch bei aller Verliebtheit und trotz rosaroter Brille) damit auseinandersetzt, dass Partnerschaften heutzutage nun einmal das hohe Risiko des Scheiterns in sich tragen. Egal ob man heiraten oder ohne Trauschein zusammenbleiben will, man sollte sich darüber unterhalten, was im Falle eines Scheiterns der Partnerschaft geregelt werden sollte und wie die Regelungen aussehen sollten. Es ist sicherlich nicht einfach, derertige Themen dann anzusprechen, wenn man noch auf Wolke sieben schwebt. Man wird dann leicht zum Spielverderber.

Deshalb ist der Gedanke nicht schlecht, diese Gespräche und notwendigen Einigungen im Rahmen einer Mediation mit Hilfe eines neutralen Dritten, des Mediators, herbeizuführen. Das nimmt den jeweiligen Gedanken der Beteiligten die Schärfe und man kann zu einem Konsens gelangen, ohne die Gefühle der/des anderne Partners/in zu verletzen. Man kann alle Themen in einer vertraulichen und partnerschaftlichen Atmosphäre ansprechen.

Und eins ist auch klar: Die menschliche/psychische Belastung bei Scheitern einer Partnerschaft, gleich ob mit oder ohne Trauschein, bleibt dieselbe. Also warum nicht gleich heiraten? Denn billiger wird es auch nicht. Entweder kostet die Scheidung (einschließlich der Folgesachen) Geld oder man hat bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft Geld für gute Verträge vorher ausgegeben oder zumindest eine(r) zahlt hinterher drauf oder beide wegen der Kosten des anschließenden Rechtsstreits.

Und noch eins zum Schluß: Eine Partnerschaft wird nicht dadurch besser (oder schlechter), dass man nicht geheiratet hat. Umgekehrt gilt dasselbe.