Als saarländischer Blogger möchte ich natürlich auch gern über Urteile der saarländischen Gerichte berichten. Das ist aber schwierig. Nur ganz selten bekommt man mal einen kurzen Blick auf den Fleiß der hiesigen Zivilgerichte. Ruft man die saarländische Rechtsprechung auf (hier), findet man jede Menge Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts und Oberverwaltungsgerichts, ein paar seltene Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts, Finanzgerichts und des Landessozialgerichts. Im Jahr 2015 findet man versteckt nur eine einzige Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken ohne jeglichen Hinweis auf den Inhalt (immerhin geht es um das Urteil gegen eine Gutachterin wegen eines falschen Gutachtens in einem Kindesmissbrauchsverfahrens, das durchaus Bundesweit Staub aufgewirbelt hatte).

Was lehrt uns das? Ich will den Richtern der Ordentlichen Gerichtsbarkeit nun nicht unterstellen, dass sie keine Urteile mehr schreiben. Was also hält sie davon ab, ihre Urteile der Öffentlichkeit preiszugeben. Scheuen sie etwa die Öffentlichkeit? Halten sie ihre Urteile für so bedeutungslos, dass sie sich schämen, diese Bedeutungslosigkeit der Öffentlichkeit preiszugeben? Oder haben sie gar Angst vor einer öffentlichen Diskussion ihrer Urteile? Halten sie ihre Urteile für so schlecht? In den Rechtsprechungsdatenbanken anderer Bundesländer findet man durchaus zahlreiche Urteile von Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (wenn auch dort die Urteile der Verwaltungsgerichtsbarkeit überwiegen).

Ich weiß nicht, was ich davon halten soll. Es wäre durchaus wünschenswert, wenn des öfteren einmal Zivilurteile in der Datenbank zu finden wären. Wahrscheinlich kann man ja die Richter wegen der richterlichen Unabhängigkeit nicht zwingen, mehr Urteile zu veröffentlichen. Nun müssen sich die Richter hier nicht wundern, wenn niemand ihre Rechtsprechung zitiert und wenn sie für unbedeutend gehalten wird. Daran sind sie dann selbst schuld. Ich jedenfalls würde gern öfter über die hiesige Rechtsprechung berichten.