In den letzten Wochen waren rassistische und rechtsradikale Äußerungen in sozialen Mediaen immer wieder Thema in der Öffentlichkeit. In diesem Zusammenhang wurden oft die jeweiligen Arbeitgeber der User, die derartige Nachrichten gepostet hatten, über die Aktivitäten ihrer Mitarbeiter informiert, sofern sie in ihrem Profil den Arbeitgeber aufgeführt hatten. Viele der Arbeitgeber teilten dann mit, dass sie ihren rassistischen oder rechtsradikalen Mitarbeitern gekündigt hätten. Das stieß bei den Usern, die die Arbeitgeber informiert hatten und bei den nicht-rassistisch eingestellten Usern auf Beifall.

Aber geht das juristisch so einfach? Hier handelt es sich um ein außerdienstliches Verhalten von Arbeitnehmern. Grundsätzlich kann außerdienstliches Verhalten nicht Grund für eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung sein. Ausnahmen gibt es lediglich, soweit hierdurch das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird. Allein der Wunsch eines Arbeitgebers, Mitarbeiter mit rassistischer oder rechtsradikaler Einstellung nicht beschäftigen zu wollen, reicht nicht aus. Denkbar ist in den aktuellen Fällen, dass der Ruf des Arbeitgebers durch die Äußerungen ihrer Mitarbeiter ruiniert wird. Das gilt natürlich nur dann, wenn der Mitarbeiter den Arbeitgeber tatsächlich in seienm Profil aufgeführt hat (was in den mir bekannten Fällen so war). Nur ob dann direkt eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist, werden die Arbeitsgerichte in diesen Fällen prüfen müssen.

Denkbar wäre eine Kündigung auch dann, wenn durch die Postings in den sozialen Mediaen der Betriebsfrieden empfindlich gestört würde. Auch das ist in diesen Fällen denkbar, dass die Kolleginnen und Kollegen hierdurch sich in ihrem ethischen Empfinden derart angegriffen fühlen, dass der Betriebsfrieden hierdurch massiv gestört würde.

Etwas einfacher dürfte es bei Tendenzbetreiben gehen. Eine Mitarbeiterin eines sozialen Tendenzbetriebes, die angedroht hatte, dass Flüchtlinge, die sie zu pflegen hätte, das nciht überleben würden, wurde von dem Betrieb ebenfalls fristlos gekündigt, da diese Haltung mit den Unternehmenswerten nicht übereinstimme. Das müsste vor dem Arbeitsgericht halten.

Ich denke aqber, dass der Schrei nach Kündigung juristisch nicht ganz einfach ist und auch die Facebokk-Gemeinde nciht schreien sollte, wenn möglicherweise die eine oder andere Kündigung vor dem Arbeitsgericht nicht hält. Es ist grundsätzlich gut, wenn sich der Arbeitgeber nicht in das Privatleben einmischen darf. Die Zeiten sind vorbei, wo Arbeitgeber noch von ihren Mitarbeitern einen „ordentlichen gesitteten Lebenswandel“ verlangen konnten und ihm mit arbeitsrechtlichen Mitteln zur Geltung verhelfen konnten – auch wenn mir das im Falle der Rassisten und Neonazis nicht gefällt.