IMG_0276Regelmäßig im Sommerloch poppt das weltbewegende Thema der Hundehäufchen wieder auf. Alle Umweltverschmutzung ist nicht halb so schlimm, wie die Hinterlassenschaft eines Hundes irgendwo auf dem Gehweg. Um nicht missverstanden zu werden: Ich halte es für die selbstverständliche Pflicht eines jeden Hundeausführers, die Hinterlassenschaft seines vierbeinigen Freundes zu entsorgen. Ich habe auch zwei Hunde und bei jedem Gassi-Gang genügend Tütchen dabei (bei uns in Saarbrücken ist es ja bereits Bußgeldbewehrt, wenn man keine Tütchen dabei hat). Natürlich benutze isch sie auch, um Tretminen für andere zu vermeiden.

Auch die Diskussion um die Häufchen passt sich der technischen Entwicklung an. So wird nun diskutiert, den Urheber des Häufchens mit Hilfe des genetischen Codes zu ermitteln. Toll! Sonst gibt bei uns offenbar keine Probleme. Aber so überzeugend die Idee auch erscheinen mag, den Hundehalter (bzw. den Hund) mit Hilfe des genetischen Fingerabdrucks zu ermitteln, so schwierig dürfte das aus juristischer Sicht sein. Martin Henfling hat auf dem Datenschutzblog 29 unter dem Titel „Datenschutz für Hundehalter – Keine DNA-Analysen“ überzeugend dargelegt, dass es für den Aufbau einer solchen Datenbank keinerlei Rechtsgrundlage gibt. Wie er ausführt, dürfen die Daten aus der Hundesteuer-Datei hierfür nicht herangezogen werden. Das verbietet auch im Saarland das Kommunalabgabengesetz.

Entscheidend finde ich auch, dass es schlicht wirtschaftlich unsinnig ist, da der Aufbau einer solchen Datenbank pro Hund ca. 200 EUR kosten würde und die Bestimmung des Verursachers durch DNA-ASnalyse noch einmal 75 EUR und das alles für ein Bußgeld von 50 EUR.

Nach meinen Erfahrungen ist das Problem ohnehin kaum vorhanden oder aber die Hundehalter im Saarland sind besonders rücksichtsvoll. Ich begegne nur selten einem nicht entsorgten Häuflein.