Gestern hatte ich mir in einem anderen Zusammenhang die Statistiken des Bundesamtes für Justiz über die Geschäftsentwicklung der Zivilsachen angesehen. Man reibt sich etwas verwundert die Augen, wenn man angesichts dieser Statistiken das laute Lamento der Richter hört, dass sie ja so überlastet seien. Tatsache ist, dass bei den Amtsgerichten in Zivilsachen (ohne Familiensachen) der Belastungsquotient (neue Fälle pro Richterstelle) von 1995 mit 689,9 auf 572,1 im Jahre 2015 zurückgegangen ist. Gleichzeitig ist der Erledigungsquotient (erledigte Verfahren pro Richterstelle) von 658,4 auf 585,7 gesunken, wobei die Verfahrensdauer von 4,5 Monaten im Jahre 1995 auf 4,8 Monate im Jahre 2015 gestiegen ist.

Ähnlich sieht es bei den Landgerichten in erster Instanz aus. Der Belastungsquotient fiel von 181,8 auf 157,5 und der Erledigungsquotient von 174,4 auf 158,4 bei gleichzeitiger Verlängerung der Verfahrensdauer von 6,3 Monaten auf 9,9 Monate(!).

Einen gegenläufigen Trend gibt es (zur Ehrenrettung des Richterstandes) bei den Familiensachen. Dort stieg der Belastungsquotient von 375,9 auf 428,8, der Erledigungsquotient von 373,5 auf 430,7 und die Verfahrensdauer fiel von 10,4 Monaten auf 6,1 Monate(!).

Wer kennt die Ursachen?