Vorgestern hatte ich einen Beitrag über den Stundensatz geschrieben, den ein Anwalt verlangen muss, um auch ein Richtergehalt zu kommen. Sicherlich kann man an der von mir vorgenommenen Berechnung in der einen oder anderen Hinsicht Kritik üben. Was mich aber erstaunt hat, ist der Vorwurf, dass es offenbar absolut vermessen ist, überhaupt ein Richtergehalt als Vergleichsgrundlage zu nehmen.

Das wichtigste Argument war hierbei, dass nur Prädikatsjuristen überhaupt Richter werden können. Deshalb – so verstehe ich die Kommentatoren – ist es vollkommen vermessen, dass die offenbar im Durchschnitt juristisch ungebildeten Rechtsanwälte überhaupt den Anspruch erheben, so viel zu verdienen wie die erlesene Juristenelite der Richter.

Zunächst der Hinweis an die Eliterichter: Auch Prädikatsjuristen werden Rechtsanwalt, weil sie nicht so fremdbestimmt arbeiten wollen. Steht ihnen dann nicht ein entsprechendes Einkommen zu?

Ist die Examensnote einziger Maßstab für das spätere Einkommen? Ein Anwalt muss viel Können auf verschiedenen Gebieten aufweisen. Er muss ein guter Akquisiteur sein, eine Eigenschaft, die den Prädikatsrichtern vielfach abgeht. Sie müssen zum Glück nicht akquirieren. Der Rechtsanwalt muss ein guter Kommunikator sein. Kann er nicht mit Menschen umgehen, werden ihm die Mandanten weglaufen. Manch ein Amtsrichter erlebt gelegentlich, welche Arbeit ihm die Rechtsanwälte abnehmen, wenn ein nicht anwaltlich vertretener Prozessbeteiligter vor ihm steht und ihn mit allen möglichen unerheblichen Argumenten volllabert. Viele Richter sind auch froh, wenn der Anwalt mit seinem Mandanten den Gerichtssaal verlässt, um ihn auf dem Flur von der Güte des gerichtlichen Vergleichsvorschlags zu überzeugen. Dem Richter ist es vorher nicht gelungen.

Sicher mag es Richter geben, die in dem von ihnen bearbeiteten Gebiet vielen Anwälten überlegen sind. Sie sollten aber berücksichtigen, dass die von ihnen geschmähten „Feld-Wald-Weisen-Anwälten“ auf vielen Gebieten zumindest so gut sein müssen, dass sie nicht ständig Haftpflichtfälle produzieren, während die Spezialrichter schon unfähig sind, einen normalen Verkehrsunfall abzuwickeln.

Und nicht zuletzt: Die Rechtsanwälte sind – und darauf hat auch ein Kommentator hingewiesen – sind die Rechtsanwälte wie die Richter Organe der Rechtspflege gleichberechtigt den Richtern und anderen Organen. Ist es daher gerechtfertigt, ihnen ein geringeres Einkommen zuzubilligen?

Und: Die Richter haben keinerlei Risiko. Solange sie keine Silbernen Löffel klauen, behalten sie ihr Amt bis zur Pensionierung, unabhängig von der Leistung, die sie erbringen. Demgegenüber trägt der Rechtsanwalt das volle wirtschaftliche Risiko. Er muss akquirieren und dafür sorgen, dass die Rechnung dann vom Mandanten auch bezahlt wird. Diese Unsicherheit ist doch nicht zuletzt der Grund, warum viele die Sicherheit des Richterdaseins vorziehen.

Wenn dann noch ein Richter kommentiert, er kenne Rechtsanwälte, die allein bei seinem Amtsgericht über die PKH-Vergütung in einem Monat mehr verdienten, als er im ganzen Jahr, muss sich fragen lassen, ober hier die Grenze zur Polemik nicht bei weitem überschritten hat. Selbst bei einem (für das Amtsgericht) Maximalstreitwert von 5.000 € müssten daher monatlich 61 PKH-Mandate abgerechnet werden, um auf das Jahresgehalt dieses Richters zu kommen! Sehr wirklichkeitsnah!??