Mediation macht bekanntlich überall dort besonders viel Sinn, wo die Konfliktbeteiligten nach Erledigung des Konflikts weiter in einer sozialen Beziehung bleiben. Deshalb war auch der erste Bereich, in dem Mediation angewandt wurde, der Bereich von Trennung und Scheidung. Denn vor allem, wenn Kinder aus der Ehe bzw. Partnerschaft  hervorgegangen sind, mussten die getrennten Partner weiter miteinander zum Wohle des Kindes oder der Kinder zusammenarbeiten. Das gelingt um so besser, je friedlicher die sonstigen Konflikte im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung durch Mediation gelöst werden konnten. Ähnlich ist es mit Arbeitsplatzkonflikten. Auch hier müssen die Beteiligten weiter als Kolleg(inn)en agieren, wenn der aktuelle Konflikt irgendwie beigelegt wurde. Auch hier hilft eine konsensuale Konfliktlösung durch Mediation.

Es gibt einen Bereich, bei dem auch die soziale Beziehung nach Konflikterledigung bestehen bleibt und es daher sinnvoll ist, eine echte konsensuale Konfliktlösung durch Mediation herbeizuführen. Erstaunlicherweise spielt aber bisher Mediation hier nur eine untergeordnete Rolle, Es ist der Bereich von Mieter-Vermieterkonflikten sowie der Bereich der Konflikte in Eigentümergemeinschaften oder zwischen Eigentümergemeinschaften und Verwaltern.

Es ist durchaus ein nicht gerade untergeordneter Bereich von den Zahlen her. Im Jahr 2017 waren mehr als 25% aller bei den Amtsgerichten erledigten Verfahren Mietsachen (die Mehrzahl davon Wohnungsmietsachen). In Zahlen sind das immerhin fast 245.000 Verfahren! Die Verfahren bei Wohnungseigentümergemeinschaften sind zwar geringer (ca. 22.500 Verfahren). Hier ist Mediation noch dringender erforderlich, da sich diese Gemeinschaften ja nicht auflösen lassen, es sei denn, man verkauft seine Wohnung. Um so wichtiger wäre eine einvernehmliche Auflösung von Konflikten.

Aber weder die Mietervereine noch die Haus & Grund-Vereine weisen auf Mediation in Mieter-Vermieterkonflikten hin (so zumindest bei uns im Saarland). Offenbar gab es auch bisher zu wenige Mediatoren, die in diesem Bereich Aufklärungs- und Akquisebemühungen aufgebracht haben. Wollen heute alle Mediatoren nur im Bereich Wirtschaft tätig werden, weil dies so wunderbar attraktiv zu sein scheint?

Dabei bietet sich gerade bei Mieter-Vermieterkonflikten Mediation an. Zum einen sind meist auch die Vermieter mit einer Kündigung nicht wirklich glücklich, müssen sie doch Nachfolgemieter finden, was je nach Miethöhe nicht einfach ist. Für Mieter ist ein Umzug mit höhen Kosten verbunden, ganz abgesehen von den sonstigen Nachteilen wie Umschulung der Kinder, anderer Weg zur Arbeit und so weiter. Es wäre daher im Falle einer Kündigung immer sinnvoll, sich um eine gütliche Einigung zu bemühen. Bei einer Mediation haben die Beteiligten die Chance, passgenau auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen zu finden und zu vereinbaren. Noch mehr gilt dies für Mieter-Vermieterkonflikte, in denen es (noch) nicht um eine Kündigung geht. Man denke hier an Streitereien wegen Mietmängeln, Renovierung, Gartenbenutzung, Tierhaltung und das beliebte Thema Nebenkosten oder auch Mieterhöhung. Was nützt das schönste obsiegende Urteil, wenn das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter dann völlig gestört ist und das insbesondere, wenn der Vermieter mit im Haus wohnt. Auch bei Konflikten in Eigentümergemeinschaften besteht ja in aller Regel das Problem, dass die Parteien in der gleichen Eigentumswohnanlage wohnen und sich ständig begegnen.

Daher sollten die Mieter- und Vermietervereine verstärkt auf Mediation setzen, wobei aber meist das Problem besteht, dass diese Interessenverbände meist von Rechtsanwälten dominiert sind, die sich dort aus Akquisegründen engagieren. Und die haben meist mehr Interesse am Prozessmandat als an einer Mediation.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde ausschließlich die männliche Form gewählt. Gemeint sind selbstverständlich alle Geschlechter.

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