So hätte ich vor ein paar Jahren wahrscheinlich auch gefragt.

Was ist eigentlich Software as a Service? Wenn Sie Software as a Service in Anspruch nehmen, erhalten Sie keinen Datenträger, auf dem sich ein Programm befindet, das Sie auf ihrem Computer installieren. Die Software, die Sie nutzen, wird in diesem Fall von einem Application Service Provider auf einem Server im Internet zur Verfügung gestellt. Sie greifen auf das Programm entweder über Ihren Webbrowser oder einen auf Ihrem Computer installierten Client zu.

Da man heute fast überall auf schnelle Internet-Verbindungen zugreifen kann, liegen die Vorteile der Benützung einer Software as a Service auf der Hand.

Der größte Vorteil ist, dass Sie wirklich ungebunden sind und von überall aus auf Ihr Programm und Ihre Daten zugreifen können. Dies gilt nicht nur für den Anwalt, sondern auch für die Mitarbeiter. So ist es möglich, auch Mitarbeiter einzubinden, die von zuhause aus arbeiten. Aber auch der Anwalt kann von unterwegs aus auf seine Daten zugreifen. So kann er Wartezeiten nutzen und die eine oder andere Akte bearbeiten (entsprechende Software vorausgesetzt) oder auch die Möglichkeiten einer virtuellen Bürogemeinschaft nutzen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie die Kosten für die Anschaffung und Wartung eines Servers einsparen können. Auch sind die hardwaretechnischen Anforderungen an die einzelnen Arbeitsplätze geringer. Dies gilt umso mehr, als Sie normalerweise nicht an ein bestimmtes Betriebssystem gebunden sind.

Nicht zu vernachlässigen ist insbesondere, dass Sie durch die Verwendung von so genannten Thin Clients erheblich an Energie einsparen können. Es gibt heute Clients, die mit weniger als 30 W (inkl. Flachbildschirm) auskommen, gegenüber einem herkömmlichen Computer, die normalerweise mit einem Netzteil von 350 W ausgestattet sind. Dies kommt unmittelbar der Umwelt zugute.

Bedenken wegen des Datenschutzes – insbesondere der Verschwiegenheitspflicht bei den Anwälten – sind nicht gerechtfertigt. Zum einen ist der Zutritt zu den Rechenzentren, in denen sich die Server befinden, in der Regel weitaus besser abgesichert, als der Zutritt zur Kanzlei. Der Zugriff auf die Programm erfolgt zumindest über eine SSL-Verschlüsselung. Selbstverständlich muss sein, dass gerade bei Anwaltsprogrammen alle Mitarbeiter des Anbieters, die die Möglichkeit haben, auf Daten zuzugreifen, eine entsprechende Verschwiegenheitsverpflichtung abgegeben haben. Ist das auch bei allen Mitarbeitern Ihres EDV-Betreuers der Fall?

Um Programm-Updates brauchen Sie sich nicht zu kümmern, wenn Sie Software as a Service für sich nutzen. Hierfür sorgt Ihr Application Service Provider.

Alle diese Vorteile haben mich bewogen, zusammen mit der Firma FBW I.T. Service GmbH auf dieser Basis einer Anwalts-Software zu entwickeln. IXP.Advocat soll auch Ihre Vorstellungen verwirklichen. Haben Sie Lust, Ihre Ideen und Ihr Wissen einzubringen? Hier können Sie der Advocat Denker- und Entwickler-Gruppe unverbindlich beitreten.