Immer, wenn sich mehrere Mediatoren treffen, kommt das Gespräch irgendwann zu dem unvermeidlichen Thema Beratungsanwälte. Jeder Mediator kann Geschichten über das kontraproduktive Verhalten der Beratungsanwälte erzählen. Offenbar haben manche Rechtsanwälte keinerlei Vorstellung von ihrer Rolle im Rahmen eines Mediationsverfahrens.

Es gibt Anwälte, die Mediation als Methode der Konfliktlösung – vor allem im familienrechtlichen Bereich – ablehnen. Grund hierfür ist entweder Unkenntnis des Mediationsverfahrens oder aber auch Futterneid. Diese Anwälte versuchen dann oft, schlicht und einfach zu überhören, dass die Mandanten lediglich eine Beratung wünschen. Viele Mediationsteilnehmer berichten, dass sie den Beratungsanwalt mit sanftem Nachdruck darauf hinweisen mussten, dass sie ausschließlich eine Beratung wünschen und ansonsten keine weitere Tätigkeit. Manche Anwälte versuchen sogar, das Mediationsverfahren schlecht zu machen und den Mandanten zu suggerieren, dass eine anwaltliche Tätigkeit (natürlich ihre) viel sinnvoller wäre und viel schneller und besser die Ansprüche befriedigen würde.

Aus diesem Grund tauschen die Mediatoren schon die Namen und Adressen derjenigen Anwälte aus, zu denen man die Konfliktbeteiligten ohne Bedenken schicken kann.

Das muss doch nicht sein!

Verantwortungsbewusster Mediatoren legen Wert darauf, dass ihre Kunden während der Mediation auch anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Nur ein Konfliktbeteiligter, der seine Rechte kennt, kann selbstverantwortlich über seine Rechte verhandeln. Er weiß, welche Risiken bestehen und wird nicht über den Tisch gezogen.

Die Beratungsanwälte sollten aber akzeptieren, dass ihre Mandanten tatsächlich nur eine Beratung wollen und ansonsten im Rahmen der Mediation selbst ihre Rechte wahrnehmen wollen und selbst verhandeln wollen. Deshalb erteilt ihnen den Rat, den die Mandanten wünschen, und zeigen Sie Ihnen auch auf, an welchen Stellen Risiken bestehen. Dann stellen sie ihre Mandanten wirklich zufrieden und sie werden auch zur Überprüfung des Mediationsvertrages und gegebenenfalls mit der späteren Scheidung wieder zu Ihnen kommen.