… vor allem auch an der Prozesskostenhilfe (l’Aide Juridictionelle). Die Rechtsanwältin Guiseppina Marras aus Amiens hat auf ihrem Blog hier einen Brief an einen armen Mandanten veröffentlicht. Sie weist darauf hin, dass durch das Haushaltsgesetz 2011 die Prozesskostenhilfe dahingehend geändert wurde, dass der Staat die Verhandlungsgebühr (le droit de plaidoirie) nicht mehr übernimmt und dass diese Gebühr nun von der armen Partei selbst zu tragen ist. Es handele sich insoweit um eine Art Selbstbeteiligung um den Missbrauch der Prozesskostenhilfe zu bekämpfen.

Immerhin beträgt die Verhandlungsgebühr 8,84 € (Nein! Kein Schreibfehler!) und wird von der Anwaltskammer dann für die Altersversorgung der Anwälte einkassiert.

Sie bittet daher um Zahlung dieses Betrages, da sie sonst bei Gericht nicht auftreten könne.

Herrlich altmodisch ist die französische Grußformel: „Je vous prie de croire, Cher Monsieur, à l’expression de mes sentiments dévoués.“ (Für den nicht französich sprechenden Teil der Leser: Ich bitte Sie, teuerer Herr, dem Ausdruck meiner treuesten Gefühle zu glauben). Die schreiben meist so gedrechselt.