Manchmal hat man schon den Eindruck, dass die Rechtsanwälte, was die Zahlungsmöglichkeiten von Vergütungen anbetrifft, sich nicht gerade durch Einfallsreichtum auszeichnen. So gehen die meisten Kanzleien einzig von Barzahlung und Überweisung aus. Dass mittlerweile auch andere Möglichkeiten bestehen, die auch die Zahlungsabwicklung sowohl für den Mandanten als auch für den Anwalt selbst erleichtern, geht an vielen Kanzleien offenbar vorbei.

Worum geht es? Die Zahlung der Vergütung soll dem Mandanten so einfach wie nur möglich gemacht werden.

Eine der ersten Möglichkeiten ist es, der Rechnung ein bereits weitgehend ausgefülltes Überweisungsformular beizufügen. Diese Möglichkeit bieten bereits viele kanzleiprogramme und diese sollte man nutzen. Die Hemmschwelle, eine Überweisung zu tätigen, sinkt, wenn man nur noch die eigene Kontonummer und die Bank eintragen muss. Und es hat den Vorteil, dass die Kanzlei den Zahlungszweck vorgibt und damit keine Probleme bei der Zahlungszuordnung bestehen.

Eine zweite Möglichkeit ist es, Vergütungsforderungen per Bankeinzug zu liquidieren. dies setzt einmal voraus, dass Sie mit Ihrer Bank eine entsprechende Vereinbarung treffen. Zum anderen müssen Sie den Mandanten ein entsprechendes Formular unterzeichnen lassen. Dann steht dem Einzug des Geldes nichts mehr entgegen. Auch hier gibt es Programme, bei denen man Lastschriften im Voraus eingeben kann. Das ist besonders bei Ratenzahlungsvereinbarungen von Vorteil. Das Programm gibt dann zu den vorgegebenen Daten die Lastschrift elektronisch an die Bank weiter. Sie müssen sich nicht darum kümmern. Wenn die Lastschrift nicht eingelöst wird, sehen Sie das sofort auf dem Kontoauszug. Der Kontrollaufwand verringert sich demnach.

Eine komfortable Lösung ist natürlich die Zahlung per Kreditkarte. auch hier muss von der Kanzlei eine entsprechende Vereinbarung mit der Bank getroffen werden und ein Kreditkartenlesegerät muss vorhanden sein. Dann kann man den Mandanten direkt zur (elektronischen) Kasse bitten und der Anwalt hat sein Geld sofort auf dem Konto. Früher war es noch umstritten, ob Anwälte ihre Verschwiegenheitspflicht verletzen, wenn sie die Daten an das Kreditkartenunternehmen weitergeben. Inzwischen ist entschieden, dass der Mandant mit der Einwilligung in diese Zahlungsform auch mit der Weitergabe der Daten einverstanden ist.

Mit Paypal habe ich bisher noch keine Erfahrung. Vielleicht kann hier einmal eine Kanzlei berichten, die Paypal einsetzt, sofern es Kanzleien gibt, die das tun. Es dürfte insbesondere für online-Beratungen von Vorteil sein (ebenso wie Kreditkartenzahlung hierfür geeignet ist).

Unabhängig von den Zahlungsmodalitäten bleibt allerdings das Vergütungsgespräch am Beginn des Mandats noch der beste Garant für die Zahlung der Vergütungsrechnung.