…war ich, als ich heute beim Frühstück diesen Artikel in der Saarbrücker Zeitung las. Da wird ein Hundehalter in aller Öffentlichkeit von der Polizei zu Boden geworfen, verletzt und mit Handschellen gefesselt, zur Polizeiwache geschafft und dann noch fast unbekleidet in die Zelle gesperrt, nur weil ihm der überuas schwere Verstoß gegen die Saarbrücker Polizeisatzung vorgeworfen wurde, seinen Hund unangeleint am Saarbrücker Staden (einem Park am Ufer der Saar) laufen gelassen zu haben. auf Aufforderung der Hilfspolizisten hatte er den Hund sofort angeleint. Als er sich weigerte, den städtischen Wegelagerern noch ein Verwarnungsgeld von sage und schreibe 25 € zu zahlen und auf die Weigerung hin seine Personalien anzugeben, eskalierte die Situation. Die zur Hilfe gerufenen Polizisten (es eilten gleich zwei Streifenwagen samt Besatzungen zur Hilfe der städtischen Bediensteten) stellten den Schwerverbrecher Betroffenen dann in einem Fitnesszentrum, in das er sich gerettet hatte, warfen ihn zu Boden und fesselten ihn dann mit Handschellen. Sie verbrachten ihn zur Polizeiwache, wo sie in der Kleidung den Personalausweis fanden. Weil er ja nun des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verdächtig war, wurde er noch fast unbekleidet in einer Zelle festgehalten, bis ihn der zuständige Bereitschaftsrichter wieder in Freiheit entlies.

Wie wenig Hirn Verständnis für elementare Grundsätze der Verhältnismäßigkeit muss eigentlich ein städtischer Hilfsbeamter und die Polizisten haben, wenn sie wegen eines unangeleinten Hundes so gegen einen Bürger (immerhin einer, der auch diese Mitarbeiter der öffentlichen Hand mit seinen Steuern bezahlt) vorgehen.

Nicht allein, dass Saarbrücken eine Stadt mit einem der höchsten Hundesteuersätze (120 € für den ersten und 168 € für jeden weiteren Hund) ist, sondern sie verbietet auch im gesamten Stadtgebiet das Laufenlassen von Hunden ohne Leine (§ 14 der Polizeiverordnung) und keinerlei Hundewiesen oder -auslaufplätze ausweist. Die Stadtverwaltung gefällt sich offenbar darin, Hundehalter (am liebsten ältere Mitbürger) zu jagen. Es hat niemand etwas dagegen, Hundebesitzer dazu anzuhalten, die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge zu entfernen. Es darf aber die Frage gestellt werden, ob dies hier mit den richtigen Mitteln geschieht.

Dass dann noch das Verwaltungsgericht bemüht werden muss, um festzustellen, dass dieses brutale Vorgehen angesichts des Vorwurfs rechtswidrig war, macht die Sache auch nicht besser. Hut ab vor der Vernunft des Bereitschaftsrichters und des Verwaltungsgerichts!