… wird man nicht gerade ob der Geschwindigkeit, mit der die Bundesregierung, sprich Justizministerium, die Mediation fortentwickelt. Das jedenfalls zeigt die Antwort der Bundesregierung vom 28.08.2018 auf die kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag, über die ich bereits in unserem Newsletter vom 06.09.2018 kurz berichtet hatte. Es bleibt einem allenfalls die Luft weg ob der Tatenlosigkeit. Das Ministerium führt aus: „Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft derzeit, ob sich aufgrund des Evaluationsberichts gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen Maßnahmen von der Bundesregierung vorgeschlagen werden sollten. Den Evaluationsbericht sowie die im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung zu dem Bericht eingeholten Stellungnahmen möchte die Bundesregierung zum Anlass nehmen, mit Vertretern der Wissenschaft, den Fachverbänden, den weiteren mit Mediation befassten Stiftungen, Organisationen und Instituten sowie den (Anwalts-)Mediatorinnen und Mediatoren in einen offenen Diskussions- und Meinungsbildungsprozess einzutreten und gemeinsam mit diesen Akteuren zu überlegen, wie Mediation in Deutschland weiter gefördert und der Bekanntheitsgrad von Mediation als ein Verfahren zur alternativen Konfliktbeilegung weiter gesteigert werden kann.

Das heißt, wir haben nichts getan außer die beteiligten Verbände und Institutionen zur Stellungnahme aufzufordern und diese Stellungnahmen wieder einzusammeln. Wie der „offene Diskussions- und Meinungsbildungsprozess“ vonstatten gehen soll, wird vorsichtshalber nicht erzählt. Auch warum bei den Mediatorinnen die Anwälte in Klammern gesondert erwähnt werden, ist nicht ganz nachvollziehbar. Müssten dann nicht auch die anderen Herkunftsberufe genannt werden?

Verräterisch ist die Antwort auf die Frage 4, ob sich die Bundesregierung als verantwortlich dafür ansehe, die Mediation zu fördern. Sie halte Mediation für eine Sinnvolle Alternative zur gerichtlichen Konfliktlösung und verweist im übrigen auf das Mediationsgesetz, die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren und die Einholung des Evaluationsberichtes (zu dem sie ohnehin aufgrund des Mediationsgesetzes verpflichtet war). Damit habe die Bundesregierung „wichtige Beiträge zur Förderung der Mediation“ geleistet. Dass die Bundesregierung mit dem Mediationsgesetz schon gegenüber ihren Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen mehr als 1 Jahr im Verzug war und dass im ursprünglichen Entwurf des Mediationsgesetzes im wesentlichen die gerichtsinterne Mediation gefördert werden sollte, wird schamhaft verschwiegen.

Zahlen über Mediation liegen der Bundesregierung nicht vor, Sie weiß nicht wieviele Mediatoren oder zertifizierte Mediatoren es gibt.

Alles in allem scheint die Bundesregierung der Förderung der Mediation nicht gerade eine hohe Priorität einzuräumen. Angesichts des nicht gerade mediativen Verhaltens mancher Regierungsmitglieder verwundert das nicht. Und Frau Merkel selbst zieht es offenbar vor, Konflikte auszusitzen anstatt sie konsensual zu lösen.

Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der FDP-Fraktion finden Sie hier.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde ausschließlich die männliche Form gewählt. Gemeint sind selbstverständlich alle Geschlechter.

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