Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Lehrgänge Mediation-Saar Margit Klasen-Braune & Gerfried Braune GbR 1. Anmeldung, Vertragsabschluss: Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen (Lehrgänge/Seminare) erfolgt schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) auf einem besonderen Anmeldeformular. Sofern die Mediation-Saar Margit Klasen-Braune & Gerfried Braune GbR (im Folgenden Mediation-Saar genannt) nicht ausdrücklich die Belegung von Teilveranstaltungen zulässt, kann die Anmeldung nur für Veranstaltungen insgesamt erfolgen. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges und nur bis zum Anmeldeschluss berücksichtigt. Mit Zugang der Teilnahmebestätigung in Schrift- oder Textform kommt der Vertrag zustande. 2. Fälligkeit, Verzug, Zahlung: Das Teilnehmerentgelt ist ohne Abzug und unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsamt, Arbeitgeber) sofort mit Rechnungsstellung fällig. Erstrecken sich Veranstaltungen über mehrere Abschnitte oder Semester (6 Monate), können Teilzahlungen vereinbart werden. Die Zahlung hat unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer und Bezeichnung der Veranstaltung zu erfolgen. Lehrmittel, Verpflegung und Testentgelte bzw. Prüfungsgebühren werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes ausdrücklich zugesagt ist. 3. Rücktritt: Der Teilnehmer kann bei Seminaren bis 14 Werktage, bei Lehrgängen bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahltes Entgelt wird in diesem Fall zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt später, ist die Mediation-Saar berechtigt, 30 % des Rechnungsbetrages als Kostenpauschale zu verlangen bzw. einzubehalten. Wird eine Anmeldung am Tag des Veranstaltungsbeginnes zurückgezogen oder erscheint ein gemeldeter Teilnehmer nicht zur Veranstaltung, wird grundsätzlich das volle Teilnehmerentgelt als Kostenpauschale berechnet. Wer einzelne Unterrichtseinheiten nicht besucht, hat keinen Anspruch auf Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Der Rücktritt hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen, maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Mediation-Saar. Der Teilnehmer wird von seiner Zahlungsverpflichtung befreit, wenn er mit Zustimmung der Mediation-Saar einen Ersatzteilnehmer stellt. Die Mediation-Saar wird diese Zustimmung nur verweigern, wenn dem Ersatzteilnehmer Zugangsvoraussetzungen oder die persönliche Eignung fehlen. Im Übrigen bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass der Mediation-Saar keine Kosten oder nur in wesentlich geringer Höhe als die der Kostenpauschale entstanden sind. Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt. 4. Kündigung: Erstrecken sich Veranstaltungen über mehrere Abschnitte oder Semester, kann der Teilnehmer die folgenden Abschnitte bzw. Semester bis zum letzten Unterrichtstag des laufenden Abschnitts/Semesters kündigen, spätestens aber in den in Ziffer 3 angegebenen Fristen. Im Übrigen kann der Teilnehmer nur aus wichtigen Gründen kündigen. Die Kündigung hat schriftlich oder in Textform (E-Mail) zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Kündigungserklärung beider Mediation-Saar. Die Mediation-Saar kann aus wichtigen Gründen (wie z. B. nachhaltige Störungen der Veranstaltungen oder Urheberrechtsverletzungen durch den Teilnehmer) fristlos kündigen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts besteht in diesem Falle nicht. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Mediation-Saar werden hierdurch nicht berührt. Das Nichtbestehen einer Teilprüfung stellt keinen wichtigen Kündigungsgrund dar. 5. Absage von Lehrveranstaltungen: Die Mediation-Saar hat das Recht, bei Vorliegen höherer Gewalt oder bei ungenügender Beteiligung Veranstaltungen abzusagen. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahltes Entgelt erstattet. Im Falle des Ausfalls einzelner Unterrichtseinheiten werden die Unterrichtsstunden nachgeholt. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern die Mediation-Saar nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. 6. Dozenten-/Trainerwechsel: Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel von Dozenten/Trainer oder Verschiebungen von Ort oder Ablaufplan weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Minderung des Entgelts. Die Möglichkeit zu Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 7. Haftung: Die Mediation-Saar haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mediation-Saar oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Unberührt davon bleibt die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. 8. Urheberrecht: Die verwendete Computersoftware und die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kopieren und/oder Weitergabe an Dritte sind nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig. 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand: Erfüllungsort für die Leistung der Mediation-Saar ist Saarbrücken, sofern nicht anders angegeben. Gerichtsstand ist Saarbrücken, sofern der Teilnehmer Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuches ist. 10. Nebenabreden: Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 11. Datenschutz: Die Daten des Teilnehmers werden ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung gespeichert und verwendet, es sei denn der Teilnehmer hat sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden erklärt, dass seine Daten für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen.