In der Gruppe Wirtschaftsmediation auf Xing hat Viktor Müller, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Stiftung Mediation nicht ganz zu unrecht die Frage gestellt, wem die (immer noch nur im Entwurf vorliegende) Verordnung über die Ausbildung von zertifizierten Mediatoren überhaupt nützen soll.

Diese Frage ist durchaus berechtigt. Zunächst einmal sollte die Zertifizierung von MediatorInnen eigentlich dem Klienten, der eine Mediation beginnen will, nutzen. Die Besonderheit des Mediationsgesetzes ist jedoch, das es keine Zertifizierungsstelle gibt, die die Qualität tasächlich prüft. Sie allein an der Dauer der Ausbildung und an vorgeschriebenen Inhalten festzumachen, ist sicherlich keine wirkliche Qualitätsgarantie (wobei man darüber streiten kann, was die Qualität der Mediation oder eines/r MediatorIn ausmacht). In den USA hat sich Mediation weitgehend durchsetzen können, obwohl dort keine einheitlichen Anforderungen an die Ausbildung von Mediatoren bestehen (teilweise reicht ein Wochenendkurs). Ein(e) gute(r) MediatorIn zeichnet sich im wesentlichen durch Soft-Skills und nicht durch Wissen aus. Soft-Skills wie gute Kommunkationsfähigkeiten lassen sich aber nur begrenzt oder kaum selbst in einer 120-stündigen Ausbildung lehren, da sie entscheidend auch von der Persönlichkeit bestimmt werden.

Den MediatorInnen nützt die Ausbidlungsverordnung zum zertifizierten Mediator auch recht wenig. Das hat einmal damit zu tun, dass sich jede(r) aus eigener Machtvollkommenheit als zertifizierte(r) MediatorIn bezeichnen kann (ob sie/er auch darf, ist eine andere Frage). Man könnte natürlich per Abmahnung dann die MediatorenkollegInnen auffordern, ihre Ausbildung, Fortbildung und Falldokumentationen vorzulegen. aber wer will das in seinem KollegInnenumfeld machen? Da außerdem der Marketingeffekt der Bezeichnung als zertifizierte(r) MediatorIn begrenzt ist, ist auch der Nutzen dieser Verordnung für die MediatorInnen beschränkt.

Am ehesten haben noch die Ausbildungsinstitute einen Vorteil von dieser Verordnung. Eine Ausbildung unter 120 Zeitstunden wird kaum jemand in Anspruch nehmen wollen (auch wenn man sich mit weniger Stunden als MediatorIn bezeichnen darf). Auch der Markt der Fortbildungen für ausgebildete MediatorInnen profitiert sicherlich von dieser Verordnung, da die zertifizierten MediatorInnen ja eine Weiterbildungsverpflichtung haben.

Da das Justizminsterium bis jetzt noch keine Verordnung erlassen hat, das Mediationsgesetz aber bereits 2017 überprüft werden soll und eine Verordnung erst ein Jahr nach Erlass in Kraft treten darf, fragt es sich, welchen Sinn es überhaupt macht, eine Ausbildungsverordnung jetzt noch zu erlassen. Dies gilt um so mehr, als die bisherigen Vorschläge meiner Meinung nach viel zu unflexibel sind. So wird beim Kurrikulum in keiner Weise nach der Vorausbildung der angehenden MediatorInnen differenziert. Es ist doch Unsinn, bei angehenden MediatorInnen aus dem psychosozialen Bereich 18 Stunden Kommunikation zu unterrichten, genauso wie es Unsinn ist, den juristischen MediatorInnen 18 Stundne Recht der Mediation und Recht in der Mediation beibringen zu wollen (in Österreich wird da ein Unterschied gemacht). Die Frage ist überhaupt, ob man der Mediation und ihrer Weiterentwicklung einen Dienst mit diesem strikten Kurrikulum erweist.

Letztlich wird Mediation nicht besser oder schlechter in Anspruch genommen, ob es zertifizierte MediatorInnen gibt oder nicht. Wir sollten vor lauter Diskussion über Zertifizierung nicht vergessen, den potentiellen Klienten Mediation schmackhaft zu machen.