Der Roland Rechtsreport ist immer eine Quelle von Erkenntnissen. Nun ist der Report 2014 herausgekommen und kann hier heruntergeladen werden. In Teil A wird die Einstellung der Bevölkerung zum deutschen Rechtssystem, zur Chancengleichheit und zur Mediation untersucht.

Interessant ist, dass nach der Untersuchung des Instituts für Demoskopie Allensbach es nur jeder Fünfte auf jeden Fall bei einem Streit auf einen Prozess ankommen lassen würde. Eine größere Gruppe, nämlich 32 % würden einen Prozess möglichst vermeiden und eher nachgeben, auch wenn sie im Recht wären. 44 % meinten, es käme darauf an, wobei nicht gefragt wurde, worauf es denn ankäme.

Demnach müsste der Markt für Mediation eigentlich groß sein, nämlich zumindest einmal bei dem fast einem Drittel der Bevölkerung, die einen Prozess möglichst vermeiden wollten und bei den 44 % die es wovon auch immer abhängig machen.

Diejenigen, die einen Prozess am liebsten vermeiden würden, herrscht vor allem die Angst vor den damit verbundenen Kosten bzw. dem Risiko vor (64 %). Eine gleich große Zahl hält sich nicht für einen Prozesshansel, ihnen widerstrebt es, Streitigkeiten vor Gericht zu klären. Immerhin mehr als jeder Vierte von den Prozessvermeidern fühlt sich Richtern und Anwälten nicht gewachsen und fürchtet, sich vor Gericht nicht behaupten zu können und mehr als jeder Fünfte möchte sich den Gegner nicht dauerhaft zum Feind machen. Wenn das mal keine Argumente für ein Mediationsverfahren sind!

Zu den standhaften Prozessverweigerern zählen 8 % der Bevölkerung, die bei keinem Streitwert vor Gericht ziehen würden. Ansonsten, so haben die Meinungsforscher herausgefunden, würden Betroffene im Durchschnitt ab einem Streitwert von 1.950 € dann doch das Gericht bemühen, wobei diejenigen, die eher einen Prozess vermeiden würden, ihre Schwelle bei 2.800 € sehen, während die prozessfreudigen bereits bei einem Streitwert von 1.210 € den Richter entscheiden lassen würden.

Der Bekanntheitsgrad der Mediation ist nahezu konstant geblieben (64 % gegenüber 65 % in den letzten beiden Jahren). Hier bleibt noch Aufklärungsarbeit zu leisten, insbesondere bei Menschen mit einfacher Bildung, bei denen nur 57 % Mediation kennen, während Mediation bei 77 % der Bevölkerung mit höherer Schulbildung bekannt ist.

42 % der Befragten glauben, dass man mit Mediation viele rechtliche Auseinandersetzungen beilegen kann, 42 % sind da eher skeptisch. Bei denjenigen, die schon vor der Befragung von Mediation gehört haben, sind 57 % von den Möglichkeiten der Mediation überzeugt und nur 36 % skeptisch.

Die überwiegende Mehrheit (68 %) sind der Meinung, dass es eine staatlich finanzierte Mediationskostenhilfe geben sollte. Wen wundert es, dass zwei Drittel der Richter und Staatsanwälte das nicht für notwendig erachten (wer sägt schon gern an dem Ast, auf dem er sitzt).

Erfreulich für die Anwälte ist, dass immerhin 63 % der Bevölkerung meinen, das Können des Anwalts sei für den Erfolg vor Gericht (mit)entscheidend. Den Richtern und Staatsanwälten sollte zu denken geben, dass fast ein Drittel der Bevölkerung die Ansicht vertreten, der persönliche Kontakt zu Richtern, Staatsanwälten oder Rechtsanwälten erhöhe die Chancen in einem Prozess.

Das Fazit aus der Befragung ist für mich, dass es eigentlich einen großen Markt für Mediation gibt und dass Mediation auch einen guten Ruf hat, Es sollte daher noch eingehender untersucht werden, was Ursache dafür ist, dass trotz der Bekanntheit von Mediation die Nachfrage danach relativ gering ist.