Unter der Überschrift: „Potentiale der Mediation in der Praxis noch nicht ausgeschöpft“ hat die ARGE Mediation von einer von ihr selbst durchgeführten Umfrage berichtet über den Umsatz von Anwaltsmediatoren, den sie aus Mediationen erzielen. Nur eine ganz geringe Anzahl von Anwälten könnte von der Mediation leben, will sagen bei denen die Mediation Haupatumsatzträger ist. Bei der Mehrzahl der Anwaltsmediatoren dümpeln die Einnahmen aus Mediationen bei maximal 15 % der Gesamterlöse.

Allerdings kann dies angesichts des allgemeinen Mangels an Mediationsaufträgen nicht verwundern. Dies gilt um so mehr, als ein Anwalt ja bereit bei der Mandatsanname entscheiden muss, ob er das Mandat als Anwaltsmandat oder Mediationsmandat aben will. War er in einer Sache bereits als Rechtsanwalt tätig, ist er als Mediator augeschlossen, selbst wenn die Beteiligten es wollten (§ 3 Abs. 2 MediationsG). Da aber die wenigsten Mandanten mit einem Mediationsauftrag die Türe zur Anwaltskanzlei hereinkommen, ergeben sich für Awaltsmediatoren  relativ wenige Gelegenheiten für Mediationsmandate.

Dazu kommt, dass auch andere Rechtsanwälte Mandanten nicht ausgesprochen gern zu einem anderen Anwalt, der zugleich Mediator ist, schicken. Befürchten sie doch, dass es den Mandanten bei dem Anwaltsmediator so gut gefällt, dass sie dort auch für alle späteren Fälle bleiben. Demnach haben es Anwaltsmediatoren sogar noch schwerer, als nichtanwaltliche Mediatoren, an Aufträge zu kommen.

Allerdings scheint die Umfrage auch nicht sehr repräsentativ zu sein, da ausweislich der Grafik nur 96 Anwälte an der Umfrage teilgenommen haben. Insgesamt hat die ARGE Mediation im Deutschen Anwaltsverein nach diesem Artikel gerade einmal 670 Mitglieder (von insgesamt ca. 163.000 Rechtsanwälten (also gerade ca. 0,4 % der zugelassenen Anwälte). Rechtanwälte tun ich aus Unkenntnis über Mediation und aus falsch vertandenem Konkurrenzdenken außerordentlich schwer damit, Mediation als eine Form der Konfliktlösung anzuerkennen oder auch nur zur Kenntnis zu nehmen.

Dem Vorsitzenden der ARGE Mediation, dem Rechtanwalt Thomas Lapp ist allerding in seinem Fazit Recht zu geben: „Weite Teile der Mandantschaft – aber auch der Anwaltschaft – tun sich mit der alternativen Streitschlichtung noch schwer. Es wird aus Unkenntnis und Gewohnheit öfter der klassische Weg zum Gericht beschritten als es notwendig und sinnvoll wäre.“