…dass Mediation in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten der beste Weg ist, um möglichst wenig an Schäden anzurichten. Deshalb hat das britische Justizministerium einen Gesetzentwurf eingebracht, der in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten ein verpflichtendes „mediation information and assessment meeting (MIAM)“ vorsieht. Das bedeutet, dass vor einem Gerichtsverfahren in Kindschaftsangelegenheiten und finanziellen Auseinandersetzungen eine Sitzung vorausgehen muss, in dem über Mediation informiert wird und überprüft wird, ob Mediation möglich ist.

Es soll auch Ausnahmen hiervon geben, z.B. bei offensichtlicher häuslicher Gewalt.

Statistiken hätten ergeben, dass Mediation zu dauerhafteren Vereinbarungen insbesondere zugunsten der betroffenen Kinder führt. Außerdem ist Mediation schneller als ein Gerichtsverfahren und ist auch noch billiger.

Der Staat will Mediation durch Kostenhilfe unterstützen. 2012 haben 17.000 Personen Mediation mit Kostenhilfe in Anspruch genommen. Eine Mediation hat den Staat im Durchschnitt 500 £ gekostet, eine gerichtliche Entscheidung dagegen 4.000 £. Eine Mediation dauerte 110 Tage während nicht mediierte Fälle 435 Tage brauchten. Nur 6 % derjenigen, die Mediation in Anspruch nahmen, brauchten danach noch gerichtliche Hilfe. Bei denjenigen, die mit Hilfe von Anwälten ohne Mediation eine Vereinbarung geschlossen hatten, gingen danach immerhin 21 % nochmals zu Gericht.

Das würde man sich bei uns auch wünschen, einmal verpflichtende Information und Begutachtung von Mediation und auch die Möglichkeit, Mediation über Prozesskostenhilfe abzurechnen. Allerdings frage ich mich bei Prozesskostenhilfe für Mediation, ob unser Staat das so honorieren würde, dass man Mediation auch kostendeckend durchführen kann, wenn ich so an die Prozesskostenhilfevergütung für Anwälte denke.

Gefunden beim Ministry of Justice.