Gegen den früheren Wirtschaftsminister der FDP zu Zeiten der Jamaica-Koalition wurde Strafanzeige erstattet. Grund war die für manche nicht wirklich nachvollziehbare Vergabe von Subventionen an Franchisenehmer von Burger-King und andere Schnellrestaurants. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Burger-Brater einen Beitrag zur Gourmet-Region Saarland leisten würden!? Nun über die Saarländer kann man alles (naja fast alles) behaupten, aber keinesfalls, dass sie nicht gutes Essen zu schätzen wüssten und dass sie nicht einen Hamburger von einem Gourmet-Essen unterscheiden könnten. Gudd gess (für Nichtsaarländer und Pfälzer: gut gegessen) war schon immer ein Motto der hiesigen Bevölkerung.

Da schüttelt es einen, wenn dann Subventionen in doch erklecklicher Höhe zur Förderung der Gourmet-Region Saarland an einen Schnellimbiss vergeben wurde. Siehe die Berichte hier und hier.

Wie nun bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken abgelehnt, die Ermittlungen einzuleiten, weil kein Anfangsverdacht bestehe. Wie die Saarbrücker Zeitung heute berichtet, begründet die Saarbrücker Staatsanwaltschaft diesen Schritt damit, es reiche nicht aus, dass bei einem Konjunkturprogramm über die Verwendung von Steuergeldern kontrovers diskutiert werde. Es müsse schon eine „evident zweckwidrige“ Verwendung öffentlicher Mittel vorliegen.

Es ist offenbar nicht evident zweckwidrig, wenn selbst der Rechnungshof die Vergabe rügt und die Vergabe noch an Betriebe geht, die nicht einmal Tariflöhne zahlen. Zumindest hätte die Staatsanwaltschaft doch – so meine Meinung – wenigstens prüfen müssen, ob die Richtlinien für die Vergabe der Subventionen eingehalten wurden. Nun ja, so hat man sich schnell eines politisch unangenehmen Verfahrens entledigt.