Bekanntlich werden die Saarländer am 25.3.2012 vorzeitig einen neuen Landtag wählen, nachdem die (Noch?) Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer die Jamaika-Koalition platzen ließ und der fliegende Wechsel zu einer großen Koalition nicht geklappt hat. Schnell haben die Parteien nun Wahlprogramme zusammengezimmert. Was sagen diese Wahlprogramme zum Justizbereich? Schauen wir mal.

Nehmen wir zuerst die CDU: Hier will man die Organisations- und Verwaltungsstrukturen reformieren. Es sollen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit zusammengelegt werden, im Falle der Schließung aber Amtsgerichte als Zweigstellen bestehen bleiben. Man will prüfen, ob die Verwaltungen von Sozial- und Arbeitsgerichten und der Staatsanwaltschaft zusammengelegt werden können. Es soll ferner untersucht werden, ob nicht weitere Aufgaben (welche denn?) auf das Oberlandesgericht übertragen werden können und es sollen die Aufgaben von Richtern auf Rechtspfleger und die Aufgabe von Rechtspflegern auf den mittleren Dienst übertragen werden, soweit dies bundesgesetzlich möglich ist. Außerdem soll der Strafvollzug (wie eigentlich schon seit Jahrzehnten, Anm. d. Verfassers) modernisiert werden.

Die SPD will die Unabhängigkeit unserer Justiz bewahren und stärken, so die Überschrift des entsprechenden Kapitels in dem Wahlprogramm. Auch hier sollen die Strukturen der Justizverwaltung einer genauen Prüfung unterzogen und optimiert werden. Die Selbstverwaltung der Justiz soll ausgebaut werden. Immerhin sollen Kooperationsmöglichkeiten mit Rheinland-Pfalz ausgelotet werden. Auch hier soll der Strafvollzug auf das Ziel der Resozialisierung festgeschrieben werden (war das nicht eigentlich schon lange Ziel der Strafvollzugsgesetze?).

Auch die Grünen sind für eine unabhängige, gut ausgestattete Justiz und einen modernen Strafvollzug. Auch sie wollen die Selbstverwaltung der Justizverwaltung stärken und die Justiz soll ein eigenes Antragsrecht an den Landesgesetzgeber erhalten. Die gerichtlichen Organisations- und Arbeitsabläufe sollen optimiert werden und die außergerichtliche Streitschlichtung und Mediation haben sich die Grünen auf die Landtagswahl-Fahnen geschrieben. Die Zusammenlegung von Saarländischen und Rheinland-Pfälzischen Obergerichten sehen die Grünen kritisch. Beim Strafvollzug wird ebenfalls die Resozialisierung in den Vordergrund gestellt. Dem Opferschutz soll durch eine Landesstiftung Opferschutz Rechnung getragen werden. Die Grünen setzen sich ferner für die Erhaltung der juristischen Fakultät an der Universität des Saarlandes ein. Die Grünen haben eigentlich in diesem Bereich das umfangreichste Programm.

Die FDP will eine leistungsfähige und moderne Justiz schaffen. Natürlich soll auch hier beim Strafvollzug die Resozialisierung im Vordergrund stehen. Die Bewährungshilfe soll jedem Täter genügend Zeit widmen können und die JVA sollen den Gefangenen Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten bieten. Die Personalplanung der Justiz soll transparenter gestaltet werden und der einfache Dienst in der Justiz soll abgeschafft werden.Es soll einen Modellversuch mit der elektronischen Fußfessel gestartet werden und es soll einen ständigen richterlichen Bereitschaftsdienst geben.

Bei den Linken gibt es nur ein Kurzwahlprogramm, das zur Justiz keinerlei Aussagen trifft. Sonst habe ich kein Wahlprogramm gefunden (oder war zu blöd dazu). Dafür gibt es eine Mailadresse und den Aufruf : Fragt Oskar! Vielleicht hätte ich ihn fragen sollen.

Die Piraten haben zwar ein Wahlprogramm. Zur Justiz ist hier nichts ausgesagt. Zumindest habe ich nichts dazu gefunden (aber vielleicht siehe oben).

Nun die übrigen 5 zur Wahl zugelassenen Parteien erspare ich mir, da sie wohl für den Wahlausgang ohne Bedeutung sein werden. Es sind dies: Familien-Partei Deutschlands, Nationaldemokratische Partei Deutschlands, Freie Wähler, Initiative Direkte Demokratie, Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI).

Nun ja, da weiß nun jeder, was er wählen soll (zum Glück hängt die Entscheidung für eine Partei nicht nur vom Justizbereich ab)! Im Saarland ist das Justizressort auch so arbeitsaufwendig, dass es vom Ministerpräsidenten (bzw. der Ministerpräsidentin) mit betreut wurde.