Am Donnerstag, dem 14.4.2011 hat im Bundestag die erste Lesung des Mediationsgesetzes stattgefunden. Eine gute Zusammenfassung finden Sie hier. Wie zu erwarten war, geb es zwei Hauptkritikpunkte. Einmal, dass im Gesetz nicht geregelt ist, welche Ausbildung ein Mediator haben muss bzw. es keine Mindeststandards für eine Ausbildung gibt. Der andere Kritikpunkt ist, dass es keine Mediationskostenbeihilfe gibt. Weiter wird diskutiert, ob hier nicht einseitig die gerichtsinterne Mediation gestärkt wird.

Die Befürchtung, dass nun Ausbildungskurse für Mediatoren „wie Pilze aus dem Boden schießen“, so die SPD-Abgeordnete Sonja Steffen, ist wohl nicht begründet. Bereits jetzt gibt es eine Vielzahl von Mediatorenausbildungsangeboten. Diese Konkurrenz wird eher zu eine qualitativen Auslese führen.

Weniger nachvollziehen kann ich die Kritik der Linken an dem Gesetzentwurf, soweit ausgeführt wird, dass im Bereich Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht ein Kräfteungleichgewicht bestehe, das einer Mediation entgegenstehe. Es wird kaum eine Mediation ohne (tatsächliches) Kräfteungleichgewicht geben. Hier ist es Sache des Mediators, dies auszugleichen.

Ich denke, dass in der Tat durch den Gesetzentwurf die gerichtsinterne Mediation ohne Grund gestärkt wird, zumal viele Berichte von gerichtsinternen Mediationsverfahren zeigen, dass hier oft Vergleichsverhandlungen auf anderer Ebene erfolgen statt einer tatsächlichen Mediation. Meines Erachtens gibt es keinen Grund für eine gerichtsinterne Mediation, außer dass sie für die Beteiligten kostenlos ist. Es stellt sich daher als Notwendigkeit dar, eine Mediationsbeihilfe zu regeln. Ich befürchte aber, dass sie, wenn sie denn käme, aus staatsmonetären Gründen ebenso attraktiv wäre wie die Prozesskostenhilfe für die Anwälte.