Gerichtsnahe Mediation SaarlandVor einigen Tagen hatte ich hier über das Justizministerium Meck-Pomm berichtet, das sich damit brüstet, Richter zu Mediatoren auszubilden und Mediationen an den Gerichten durchzuführen. Aber das war eigentlich nur die Spitze eines Eisbergs. Offenbar sind viele Gerichte der Meinung, dass Gesetze für sie nicht gelten. Dabei ist die Gesetzeslage doch eindeutig. § 9 Abs. 1 MediationsG besitmmt: „Die Mediation in Zivilsachen durch einen nicht entscheidungsbefugten Richter während eines Gerichtsverfahrens, die vor dem 26. Juli 2012 an einem Gericht angeboten wird, kann unter Fortführung der bisher verwendeten Bezeichnung (gerichtlicher Mediator) bis zum 1. August 2013 weiterhin durchgeführt werden.“ Gemäß Absatz 2 gilt diese Regelung auch für die anderen Gerichtszweige. Eigentlich sollte diese Vorschrift für die Juristen der diversen Gerichtsbarkeiten zu verstehen sein. Man wundert sich aber immer wieder, dass offenbar die Gabe des Leseverständisses bei manchen Richtern nicht vorhanden ist.

Heute bin ich bei der Online-Version der Augsburger Allgemeinen über einen Artikel gestolpert, in dem das dortige Verwaltungsgericht Mediation (nicht etwa ein Güterichterverfahren, in dem auch Mediation eingesetzt werden kann). Der Präsident dieses Gerichts äußert sich dazu wie folgt: „Das Mediationsverfahren ist nichtöffentlich. Gerade der vertrauliche und geschützte Bereich im Rahmen des Mediationsverfahrens ermöglicht es den Konfliktparteien, mit weniger Druck zu verhandeln.“ Offenbar ist ihm die Regelung des § 9 MediationsG völlig unbekannt. Und das wird dann noch damit beworben, dass es „kostenneutral“ sei, gemeint ist wohl ohne zusätzliche Gerichtsgebühren.

Dass dies kein Einzelfall ist, hat der Wirtschaftsmediator Burkhard Zaubel aus Hamburg in einer Untersuchung festgestellt. Ein Großteil der Landgerichte hat keinerlei Bedenken, gerichtliche Mediation anzubieten, zumindest 55 Landgerichte (!). Nur 12 Landgerichte haben klar erklärt, dass sie Mediation nicht oder seit Einführung des Mediationsgesetzes nicht mehr anbieten. Vielfach sind es sogar die jeweiligen Justizminsterien, die gerichtliche Mediation bewerben. Die gesamte Untersuchung kann man hier bestellen (Vielen Dank an die Kollegen, die sich diese Arbeit gemacht haben).

Immerhin hat das hiesige Landgericht Saarbrücken den Mediatorenkollegen klar mitgeteilt, dass gerichtsinterne Mediation vor dem Hintergrund der Neuregelung durch das Mediatinsgesetz nicht durchgeführt werde. Geschäftsplanmäßig sei lediglich die Einrichtugn desd Güterichters vorgesehen, der allerdings keine Mediation durchführen dürfe. Allerdings wirbt das Landessozialgericht des Saarlandes auf seiner Homepage hier immer noch mit Mediation und dort kann man einen Flyer herunterladen, mit dem nicht nur für die Sozialgerichte, sondern auch für das Landgericht für gerichtsnahe Mediation geworben wird. Vielleicht sollte der Präsident des Landgerichts einmal seine Kollegen von der saarländischen Sozialgercithsbarkeit einmal auf die Rechtslage hinweisen.

Ich kann auch nicht verstehen, dass manche MediatorenkollegInnen bei jeder Erwähnung des Wortes „Mediation“ in der Presse in Freudengeheul ausbrechen und es über die Social-Media-Kanäle weiterverbreiten, ohne einmal hinzusehen, was da gemacht wird. Gerichte sollen ihrer Aufgabe, Recht zu sprechen nachkommen. MediatorInnen gibt es außerhalb der Gerichte genug, die alle bereit sind, Fälle zu übernehmen. Die Gerichte haben die Möglichkeit, ein Verfahren für die Durchführung einer Mediation ruhen zu lassen. Sie könnten dann auch die Früchte in der Form ernten, dass sie ohne große Arbeit eine Erledigungsziffer bekommen und der Berg der unerledigten Akten langsam abschmilzt.

Insoweit wäre es auch eine Aufgabe für alle MediatorInnen, mit den Gerichtspräsidenten bzw. -Direktoren und den Lndesjustizminsterien zu sprechen, um diese gesetzeswidrige Praxis zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass Mediation durchgeführt von Mediatoren und nicht von Richtern wirklich in den Gerichtsverfahren Einzug halten zu lassen.