Sowas gibt es wohl nur in Frankreich (oder wäre das auch in Bayern denkbar?). Der Conseil d’État hat am 12.11.2012 entschieden (nein nicht am 11.11.), dass ein Unternehmen nicht berechtigt ist, generell das Trinken von Alkohol bzw. alkoholischen Getränken zu verbieten, ausgenommen konkret gefährliche oder risikoreiche Situationen.

Die Anordnung „Der Konsum von alkoholischen Getränken ist im gesamten Unternehmen verboten, einschließlich der Kantinen und während der Mahlzeiten und auch während sonstiger Veranstaltungen außerhalb von Mahlzeiten“ darf nicht generell erlassen werden. Nur bei konkret gefährlichen oder riskanten Tätigkeiten kann ein solches generelles Verbot ausgesprochen werden.

Also bleibt den französischen Arbeitnehmern das Gläschen Wein beim Essen erlaubt.

Hier gefunden: Blog der Anwaltssozietät BRL in Paris