Mitte der achtziger Jahre hatten wir in unserer damaligen Kanzlei eine anwaltssoftware und Rechner von Nixdorf. Der Rechner hatte etwa die Ausmaße eines großen Kühlschranks und war mit Terminals verbunden. Die mit der Anwaltssoftware verbundene Textverarbeitung war – wie damals noch üblich –  keine Wysiwig (what you see is what you get) Anwendung. Aber einen Vorteil hatte sie. Man konnte damit bereits Textbausteine oder Standardtexte erstellen, die eine Deklination und Konjugation ermöglichte. Man konnte daher Texte mit entsprechenden Platzhaltrn erstellen und die Software setzte dann der Kläger, die Kläger oder die Klägerin usw. ein. Ein Feature, das auch heute noch nur wenige Anwaltsprogramme bieten.

Das die wenigsten Textverarbeitungen so etwas bieten, leigt wohl daran, dass eine Notwendigkeit hierfür im englischen Sprachraum nicht existiert. Allenfals bei Singular- und Pluralformen ändert sich hier etwas. Außerdem lässt sich heute so etwas relativ einfach mit suchen und ersetzen erledigen.

Ein zweites Feature, das diese (heute steinzeitliche) Software bot, war, dass man einfach Folgemaßnahmen bereits im Vorhinein terminieren konnte. Man konnte sich dann am Morgen eine Liste der geplanten Maßnahmen ansehen oder ausdrucken und überprüfen. Die Maßnahmen konnte man dann ausführen lassen. So konnte man sich manche Wiedervorlage ersparen. Ob das heutige Programme leisten, habe ich nicht feststellen können.