Was unterscheidet Mediation von Vergleichsverhandlungen?
Vergleichsverhandlungen, sei es bei Gericht oder außergerichtlich, sind geprägt von einem Feilschen um Positionen. Sie zielen letztlich auf ein Nachgeben beider Seite, anstatt einen Verhandlungsmehrwert zu erzielen. Demgegenüber ist die Mediation ein strukturiertes Verfahren, das darauf ausgerichtet ist, eine Vertrauensbasis zwischen den Medianden aufzubauen und einen Konsens zu finden. Hierbei wird auf die Interessen der Parteien abgestellt und nicht auf deren Anspruchspositionen.
Wie lange dauert eine Mediation?
Verbindliche Aussagen hierüber lassen sich nur sehr schwer treffen. Das hängt von der Anzahl der Streitpunkte, der Komplexität der Themen und der Anzahl der Beteiligten ab und wie schnell Einigungsmöglichkeiten gefunden werden können. Oft kommt es bereits nach wenigen Stunden zu einer Einigung.
Wie verbindlich sind die in der Mediation getroffenen Vereinbarungen?
Vereinbarungen, die in einer Mediation getroffen werden, sind genauso verbindlich wie jeder andere Vertrag. Die Beteiligten müssen sich an die Einigung halten. Sofern das nicht geschieht, können in der Abschlussvereinbarung festgehaltene Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden. Auf Wunsch der Beteiligten können die Vereinbarungen auch notariell abgeschlossen werden, soweit dies nicht aufgrund von gesetzlichen Formvorschriften ohnehin notwendig ist.
Ist Mediation für alle Konflikte geeignet?
Grundsätzlich kann Mediation für die Lösung aller Konflikte eingesetzt werden. Mediation setzt allerdings voraus, dass alle Konfliktbeteiligten mit der Durchführung einer Mediation einverstanden sind. Mediation ist am besten dort geeignet, wo nach Erledigung des Konflikts die Beziehungen zwischen den Parteien fortbestehen.
Kann Mediation auch eingesetzt werden, wenn bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist?
Mediation kann auch begonnen werden, wenn bereits zwischen den Beteiligten Gerichtsverfahren laufen. Gemäß § 278a der Zivilprozessordnung kann das Gericht den Parteien eine Mediation vorschlagen. Entscheiden sich die Parteien für eine Mediation, so ordnet das Gericht das Ruhen des Verfahrens an.
Was passiert, wenn eine Mediation scheitert?
Die Teilnahme an einer Mediation ist freiwillig. Die Beteiligten (die Medianden) können daher jederzeit und ohne Begründung die Mediation beenden. Jede Partei ist dann frei, den ihr richtig erscheinenden Weg zur Konfliktbeilegung zu gehen, sei es mit einem Gerichtsverfahren oder einem Schiedsverfahren. Durch die Mediation verlieren die Beteiligten keine Rechte. Alles, was in der Mediation an Informationen offenbar geworden ist, bleibt vertraulich. Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Wie erfolgversprechend ist Mediation?
Mediation ist in ca. 70 bis 80 Prozent aller Fälle erfolgreich, das heißt, sie endet mit einer Vereinbarung. Aber auch die Mediationen, die nicht mit einer Vereinbarung abgeschlossen werden, helfen den Medianden oft, ihre Interessen zu erkennen und besser wahrzunehmen.
Ist es wichtig, dass die/der Mediator(in) Erfahrung in dem Thema der Mediation hat?
Dir/der Mediator(in) entscheidet nicht den Konflikt und macht auch keine Lösungsvorschläge. Sie/er ist neutral und allparteilich. Deshalb spielt die Sachkenntnis des Mediationsstreitthemas eigentlich keine Rolle. Ebensowenig muss ein(e) Mediator(in) vertiefte Rechtskenntnisse besitzen. Manchmal ist es allerdings von Vorteil, wenn die/der Mediator(in) die Fachsprache der Beteiligten versteht.
Wie läuft eine Mediation ab?
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, das dazu dient, eine interessengerechte Lösung der Medianden zu erarbeiten. Wenn sich beide Streitbeteiligten zu einer Mediation bereit erklärt haben, findet ein Einleitungsgespräch statt, in dem die Mediation noch einmal erklärt wird und die Medianden sich anschließend entscheiden, ob sie Mediation wollen und auch mit der/dem Mediator(in), mit der/dem das Gespräch geführt wird. In der Phase der Konfliktdarstellung/Themensammlung kann jeder der Beteiligten seine Sichtweise auf den Konflikt darstellen und die zu besprechenden Themen werden gesammelt. Die entscheidende Phase ist die Konflikterhellung. Hier werden die hinter den Position stehenden Interessen und Bedürfnisse herausgearbeitet. Anschließend werden Lösungsoptionen gesammelt und bewertet und zum Abschluss eine Vereinbarung formuliert.
Gibt es für Mediator(inn)en eine vorgeshriebene Ausbildung?
Das Mediationsgesetz schreibt lediglich vor, dass der Mediator in eigener Verantwortung durch eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung sicherstellt, dass er über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können. Eine geeignete Ausbildung soll insbesondere vermitteln:

  1. Kenntnisse über Grundlagen der Mediation sowie deren Ablauf und Rahmenbedingungen,
  2. Verhandlungs- und Kommunikationstechniken,
  3. Konfliktkompetenz,
  4. Kenntnisse über das Recht der Mediation sowie über die Rolle des Rechts in der Mediation sowie
  5. praktische Übungen, Rollenspiele und Supervision.

Daneben gibt es aber noch zertifizierte Mediator(inn)en. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren geregelt. Das sind 120 Stunden mindestens Ausbildung mit bestimmten vorgeschriebenen Inhalten sowie ein Nachweis der praktischen Tätigkeit. Im Zweifel sind Sie daher bei einer/m zertifizierten Mediator(in) am besten aufgehoben.

Was kostet eine Mediation?
Mediation wird in der Regel nach Stundensätzen bezahlt. Die Stundensätze variieren von Mediator zu Mediator zwischen 100 € und 400 €. Je besser und nachgefragter ein(e) Mediator(in) ist, desto höher ist der Stundensatz. Es ist daher nicht die erste Wahl nur auf den Preis zu schauen. Auch hier gilt der Satz: „Ich bin zu arm um billig einzukaufen!“. Mittlerweile zahlen auch viele Rechtsschutzversicherungen eine Mediation (natürlich nur für Beteiligte, die bei ihr versichert sind) und oft sogar in Gebieten, für die sonst eine Deckung einer Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen ist. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, Achten Sie auch darauf, dass Ihnen die Rechtsschutzversicherung keinen Mediator vorschreiben darf, da die Auswahl des Mediators (oder der Mediatorin) allen den Medianden zusteht.