Wie Legal Tribune Online (LTO) hier berichtet, hat man sich im Vermittlungsausschuss, der heute um 18 Uhr zusammentritt und u.a. auch über das Mediationsgesetz beraten soll, über Änderungen geeinigt. Demnach soll die gerichtliche Mediation zukünftig in den Prozessordnungen ausdrücklich geregelt werden.

Aus welchem Grund die Gerichte Mediation anbieten müssen, wollen, sollen bleibt mir nach wie vor ein Rätsel. Die Gerichte sind zunächst einmal dazu geschaffen, Rechtsfragen zwischen den Rechtssubjekten zu klären. Dass nebenbei natürlich auch gütliche Einigungen herbeigeführt werden sollten, ist selbstverständlich. Das ist aber nicht die primäre Aufgabe von Gerichten.

Im übrigen besteht keinerlei Notwendigkeit, dass staatliche Institutionen Leistungen (kostenlos) anbieten, die auch dem freien Markt von professionellen Mediatoren aufgrund ihrer neutralen Stellung im Verfahren viel besser angeboten werden können. Dies gilt um so mehr, als es erstaunt, dass die Gerichte mit Vehement Arbeit auf sich nehmen wollen, wo sie doch sonst ständig über die Überlastung klagen.