Die Saarbrücker Zeitung berichtet heute in einem Beitrag von einer Informationsveranstaltung für Richter des Landgerichts Saarbrücken sowie des Sozialgerichts und Landessozialgerichts. In dieser Veranstaltung stellte Arthur Trossen den Richtern die gerichtsnahe Mediation vor. Der Referent, früher selbst Familienrichter, warb für Mediation als Möglichkeit der Konfliktlösung. Er wies dabei auch darauf hin, dass Richter, die als Mediatoren ohne Entscheidungsgewalt tätig werden wollen, dazu eine besondere Ausbildung benötigen. Der Richter als Mediator solle die Betroffenen schließlich selbst zum Nachdenken und Lösen ihrer Konflikte animieren. Soweit dem Artikel zu entnehmen ist, sollen nun Pilotprojekte am Landgericht, Sozialgericht und Landessozialgericht eingerichtet werden. Man darf gespannt sein.

Ich habe allerdings aufgrund eigener Erfahrungen mit den Vertretern der Behörden bei Sozialrechtsstreitigkeiten so meine Zweifel, wie hier Mediation funktionieren soll. Zumindest kann ich mir hier wenige Konstellationen vorstellen, die für ein Mediationsverfahren geeignet sind.

Auch sei die Frage erlaubt, warum es gerichtsnahe Mediation sein muss. Es gibt freiberufliche Mediatoren, mit denen die Gerichte zusammenarbeiten können. Den Richter muss der Staat für die Dauer der Mediationssitzungen auch bezahlen und der ist im Zweifel teurer als ein freiberuflicher Mediator (aber das fällt beim Staat dann wieder unter die  Sowieso-Kosten).