Manchmal kann man nur den Kopf schütteln, was manche Menschen von der öffentlichen Hand verlangen und sogar einklagen. Rechtslupe berichtet hier von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 16.05.2013 (Aktenzeichen 4 K 923/12.NW ). Da hatten die Kläger tatsächlich von der Stadt Frankenthal verlangt, dass die Stadt sämtliche Birken im Birkenweg (sic!) entfernt, die in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gepflanzt worden waren, als diese Straße hergestellt wurde.

Begründet wurde das Verlangen damit, dass die im Birkenweg wohnenden Kläger an Pollenallergie litten. Sie seien daher in den betreffenden Monate krank und dadurch in ihrer körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt.

Dem ist allerdings das Verwaltungsgericht in dem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil nicht gefolgt. Nach dem Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz müssen Anlieger Einwirkungen durch die Straßenbäume dulden. Ein Anspruch auf Beseitigung sei erst dann gegeben, wenn dadurch die Nutzung des Grundstücks unzumutbar beeinträchtigt werde. Dies sei hier aber nicht der Fall.

Bei der Bewertung der Unzumutbarkeit sei von einem durchschnittlich empfindlichen Menschen in vergleichbarer Lage abzustellen. Deshalb sei auf die individuellen Empflindlichkeiten oder individuelle gesundheitliche Disposition nicht einzugehen.Dies habe keine Auswirkungen auf die objektive Nutzbarkeit des Grundstücks. Zu recht meint das Verwaltungsgericht, dass wohl viele Straßenbäume in bebauten Gebieten zu entfernen wären, wollte man der Argumentation der Kläger folgen, denn in der Nähe eines jeden dieser Straßenbäume wohne oder arbeite mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ein Allergiker.

In der Tat, hätte das Verwaltungsgericht der Klage stattgegeben, würden wir wohl demnächst alle Bäume entfernen, sei es an Straßen oder in Gärten, denn irgendein Allergiker, der darunter leidet, findet sich wohl immer. Außerdem betonieren wir dann noch alle Grünstreifen, weil es auch Allergiker bezüglich Graspollen gibt.