Wann ist ein Konflikt gelöst? Wenn das Gericht ein Urteil verkündet hat (und es rechtskräftig wird? Wenn das Gericht die Parteien zum Vergleich nötigt? Wenn sich die Parteien geeinigt haben?

Viele Richter meinen, ein Vergleich ist dann gut, wenn beide Parteien unzufrieden damit sind (jedenfalls war mein Ausbilder beim Landgericht dieser Meinung). Konfliktlösung ist mehr. Sie bietet den Betroffenen Erleichterung und Vollständigkeit. Das heißt, sie müssen sich geistig nicht mehr mit dem Konflikt auseinandersetzen. Die einfachste Definition der Konfliktlösung habe ich hier gefunden: Ein Konflikt ist gelöst, wenn er nicht mehr vorhanden ist.

Nicht gelöst ist ein Konflikt, wenn Ärger oder Wut zurückbleiben oder die Beteiligten meinen, ein Urteil oder ein Vergleich sei nicht fair. Dann bleiben negative Gefühle zurück und beschäftigen die betroffene Person weiterhin.

Wichtig ist eine Konfliktlösung insbesondere dann, wenn die Beteiligten weiterhin in sozialem Kontakt leben (müssen). Erstrebenswert ist eine Konfliktlösung aber auch in allen anderen Fällen. Es ist kurzsichtig, sich um eine Konfliktlösung nicht zu bemühen. Bestes Beispiel sind das derzeit grassierende Abmahn(un)wesen. Es mag die beteiligten Kanzleien und Firmen nicht weiter stören, dass die Betroffenen mit den Ergebnissen alles andere als zufrieden sind. Auf lange Sicht (und ich denke, das ist bereits absehbar) wird sich die Mehrheit gegen ein solches Vorgehen wenden und werden (da die Betroffenen die größere Zahl an Wählern stellen) auch von der Politik gehört werden.

Was nutzt auch ein gewonnener Prozess, wenn man unzufriedene Kunden zurücklässt, die bekanntermaßen über ihre Unzufriedenheit weitaus häufiger mit anderen sprechen als zufriedene Kunden über ihre Zufriedenheit.

Wir sollten daher dorthin kommen, dass gerichtliche Entscheidungen nur noch dort eingefordert werden, wenn ein Konflikt schon so weit eskaliert ist, dass es eines hoheitlichen Eingriffs bedarf. Das setzt aber ein Umdenken bei den derzeitigen Konfliktmanagern (sprich Rechtsanwälten) voraus, die von ihrer Ausbildung her auf kontradiktorische Konfliktbearbeitung geeicht sind.