Bei der Entwicklung der IXP.Advocat Anwaltssoftware stellt sich uns die Frage, ob es sinnvoll ist, Mandate (oder Mandanten) zu klassifizieren, um so dem Anwalt eine Hilfestellung zu geben, welches Mandat er als nächstes bearbeitet (oder bearbeiten sollte). Hierbei sollte die Wirtschaftlichkeit der Kanzlei im Vordergrund stehen.

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Vorteile einer solchen Klassifizierung wäre, dass der Anwalt seien Zeit nicht mit Arbeit an Mandaten vergeudet, die unwichtig sind. Je nach zugrunde liegenden Kriterien ist damit sichergestellt, dass die Kanzlei einen höheren Gewinn abwirft, da zuerst die Mandate bearbeitet werden, die einen angemessenes Honoraraufkommen versprechen. Allerdings ist dabei auch zu berücksichtigen, dass jeder Mandant und jedes Mandat Anspruch darauf hat, vom Anwalt in entsprechender Qualität bearbeitet zu werden. Zudem bergen auch Mandate, die schlecht klassifiziert wurden, Haftungsrisiken.

Als Kriterien für die Klassifizierung von Mandaten kommen einmal der Mandant selbst und zum anderen das Mandat in Frage. Beim Mandat bietet sich zunächst als Klassifizierungsmerkmal das Vergütungsaufkommen an, wobei dieses nur im Verhältnis zum Aufwand gesehen werden kann. Bekanntlich kann auch ein Mandat mit höherer Vergütung unwirtschaftlich sein, wenn der Aufwand zu hoch ist. Als weiteres Kriterium für die Einordnung des Mandats könnte die Werbewirksamkeit sein. bei Mandaten, die in der Öffentlichkeit bekannt sind, wird man sicherlich mit mehr Sorgfalt bearbeiten als andere. Das Haftungsrisiko ist sicherlich ein weiteres Merkmal, um ein Mandat jtzt oder erst später zu bearbeiten. Bei dem Kriterium Schwierigkeit stellt sich die Frage, ob dieses Merkmal eine Akte hoch- oder herunterstuft. Nicht zuletzt ist sicherlich das eigene Interesse an dem Mandat auch ein Punkt, der bei der Entscheidung, welche Akte ich als nächstes bearbeite, mit eine Rolle spielt. Dann macht die Bearbeitung sicherlich mehr Spass, letztlich hat dies nichts mit den Zielen einer Klassifizierung von Mandaten zu tun.

Auch der Mandant selbst spielt eine erhebliche Rolle bei der Entscheidung, ob ich eine Akte als A, B oder C Mandat einordne. Wieviele Mandate hat der Mandant bereits gebracht (wobei die Frage ist, ob ich einem neuen Mandanten nicht mehr Aufmerksamkeit entgegenbringen sollte, damit er beid er Kanzlei bleibt, als einem sicheren Mandanten, der sowieso mit allen Mandaten kommt?). auch gibt es wichtige Mandanten, die als Multiplikatoren auch für viele Folgemandate sorgen. Bei einem neuen Mandanten sind diese Punkte allerdings schwer vorherzusehen. Ein wichtiger Punkt ist sicherlich die ahlungsmoral des Mandanten. Gut, diejenigen, von denen wir wissen, dass sie nicht zahlen, sollten wir als Mandanten ablehnen. Manchmal (oft?) nehmen wir aber Fälle an, bei denen wir eigentlich ahnen, dass es hier zu Schwierigkeiten kommen könnte. Aber auch bei zahlenden Mandanten gibt es ja unterschiede. Manche zahlen eine Rechnung sofort nach Eingang, andere brauchen zumindest die erste Mahnung. Auch die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung (oder welche Rechtsschutzversicherung) vorhanden ist, spielt eine Rolle (siehe RSV-Blog). Letztlich spielt natürlich auch das Verhältnis zum Mandanten eine Rolle (Akten sympathischer Mandanten bearbeitet man natürlich lieber als von unsympathischen). Wobei hier auch klar sein sollte, das das kein kriterium ist, das zum wirtschaftlichen Erfolg der Kanzlei beiträgt (allenfalls indirekt).

Letztlich bleibt also die Frage, ist es sinnvoll, die Möglichkeit einer Klassifizierung von Mandaten in die Kanzleisoftware einzubauen, um diese dann bei der Bearbeitung von Aufgabenlisten oder Wiedervorlagen zu berücksichtigen. IXP.Advocat soll auch Ihre Vorstellungen verwirklichen. Haben Sie Lust, Ihre Ideen und Ihr Wissen einzubringen? Hier können Sie der Advocat Denker- und Entwickler-Gruppe unverbindlich beitreten.