https://i0.wp.com/www.baberlin.de/uploads/pics/bgbl.jpg?resize=176%2C130Nein? Ich bis eben auch nicht! Dann habe ich mal das Inhaltsverzeichnis des neuesten Bundesgesetzblattes angesehen. Dort wird die Verordnung zur Regelung der Maut-Knotenpunkte für bestimmte Abschnitte von Bundesstraßen (Bundesstraßenmaut-Knotenpunkteverordnung – BFStrMKnotV) bekannt gemacht. Es macht doch immer wieder Freude auf welche Abkürzungen die Ministerialbeamten hier kommen. Nach der Abkürzung müsste es aber wohl richtig heißen: Bundesfernstraßenmaut-Knotenpunktverordnung. Irgendwie ist wohl bei der Veröffentlichung die Ferne etwas verloren gegangen.

 

Im Gegensatz zu ihrem Namen ist die Verordnung allerdings erfreulich kurz. Sie besteht nur aus zwei Paragraphen und einer zweiseitigen Anlage. Da die Verordnung zuhöchst praxisrelevant ist, sollten Sie zumindest die Abkürzung auswendig lernen. 🙂