Es war wieder einmal soweit:  Beim Spazierengehen mit meinen beiden Hunden wurde ich von einem Besserwisser belehrt, dass Hunde nicht unangeleint in der Natur und im Wald laufen dürften. Auf meine Rückfrage, wo das denn stehe, bekam ich die bereits bekannte Antwort, ich solle doch mal ins Gesetz (welches?) sehen. Daher hier zur Klarstellung:

Es gibt keinen allgemeinen Leinenzwang für Hunde. Das Waldgesetz des Saarlandes sieht keine Anleinpflicht vor. Ansonsten ist diese Frage in den Polizeisatzungen der Gemeinden geregelt. Diese sehen (so auch in Saarbrücken) meistens vor, dass Hunde im im Zusammenhang bebauten Ortsbereich an der Leine zu führen sind. Ferner sind Kinderspielplätze, Friedhöfe und Sportanlagen für Hunde tabu (das halte ich auch für verantwortunsbewusste Hundehalter für selbstverständlich). Ansonsten muss sich ein Hund nur im Einflussbereich seines Halters befinden. Dies gilt auch im Wald und in Feld und Flur.

Hinterlassenschaften des Hundes muss man entfernen und hierfür sollte (oder in Saarbrücken laut Polizeisatzung muss) man entsprechende Tütchen mit sich führen.

Selbstverständlich sollte man als Hundehalter auf die Natur Rücksicht nehmen, d.h. dass man im Frühjahr darauf achtet, dass auf den Wiesen und Feldern die Bodenbrüter nicht gestört werden und Jungtiere nicht von Hunden gehetzt werden. Auch im Winter sollte man darauf achten, dass das Wild nicht durch die Hunde aufgejagt wird.