Baustreitigkeiten haben ein immanentes Problem: Sie dauern zu lange. Gerade bei größeren Baumaßnahmen hat man in aller Regel nicht die Zeit, erst ein langes Gerichtsverfahren mit Beweisaufnahme durch Sachverständige abzuwarten. Oft bedarf es kurzfristiger Entscheidungen, die mit den herkömmlichen juristischen Maßnahmen nicht zu schaffen sind. Selbst ein selbstständiges Beweisverfahen bei Gericht dauert mit der Einholung eines Gutachtens viel zu lange, wenn deshalb die ganze Baumaßnahme ins Stocken gerät.

Es bedarf daher eines Systems der Konfliktbeilegung, das möglichst schnell zumindest vorläufige Entscheidungen ermöglicht. Ein solches System kann das Verfahren der Mediation bieten, wenn es richtig durchgeführt wird.

Hierzu gehört zunächst, dass bereits in den Bauverträgen Mediation verbindlich zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern (und zwischen Generalunternehmer und Subunternehmern) vereinbart wird. So muss nicht erst im Krisenfall darüber verhandelt werden, mit welcher Methode der Konflikt geklärt werden soll.

Als Mediatoren sollten in der Mediationsvereinbarung sowohl ein Jurist als auch ein Baufachmann gemeinsam tätig werden. Beide sollten über eine Ausbildung als Mediator verfügen. Der Jurist sollte Fachkenntnisse im Baurecht besitzen. Der Baufachmann sollte ein für das jeweilig streitbefangene Gewerk öffentlich bestellt und vereidigt sein. So besteht die Möglichkeit, dass sowohl die technischen als auch die rechtlichen Aspekte ausreichend von den Mediatoren berücksichtigt werden können.

Ziel der Mediation sollte zumindest eine vorläufige Regelung sein, die es erlaubt, die Baumaßnahme ohne Verzögerung fortzusetzen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Mediatoren für den Fall, dass eine einvernehmliche Lösung nicht erreicht werden kann, zumindest einen Schlichtungsspruch erlassen. Zumindest sollten die Mediatoren einen status quo festhalten, der in einem möglichen späteren Rechtsstreit verwandt werden kann.

Ein entsprechendes Verfahren wurde in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift „Spektrum der Mediation“, der Verbandszeitschrift des Bundesverbandes Mediation veröffentlicht.

Wir bilden derzeit in Kooperation mit der IHK Saarland und der Akademie für Fach- und Führungskräfte öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in einem IHK-Zertifikatslehrgang „Mediation für Sachverständige“ aus. In ihren jeweiligen Gewerken können diese Sachverständigen dann als Mediatoren in Bausachen tätig werden.