Auch wenn Mediation eine hervorragende Möglichkeit ist, Konflikte in einer Weise zu lösen, dass anschließend die Beziehung zwischen den Konfliktpartnern nicht vollkommen abgebrochen ist, so ist sie doch kein Allheilmittel. Mediatoren sollten sich im klaren sein, dass es Kriterien gibt, die ein Mediationsverfahren unmöglich machen.

Ein erstes Ausschlusskriterium für Mediation ist, wenn eine/r der Streitparteien eine Suchterkrankung hat, sei es eine stoffliche oder nichtstoffliche Sucht. Mit einem Suchtkranken ist es einerseits kaum möglich, bindende Vereinbarungen zu treffen. Im Rahmen der Mediation müssen immer wieder Zwischenvereinbarungen getroffen werden oder Verhandlungsverträge über da weitere Vorgehen. Bei einem Suchtkranken gibt es hier keine Verlässlichkeit. Sie fangen immer wieder von vorne an. Zum anderen stellt sich immer wieder die Frage, ob ein Suchtkranker sich selbst angemessen eigenverantwortlich im Rahmen von Mediationsverhandlungen vertreten kann.

Mediation ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn zwischen den Verhandlungspartnern ein starkes Machtgefälle besteht. Wenn ein Konfliktpartner im Prinzip alles akzeptieren muss, was der andere vorschlägt, weil ihm einfach die (wirtschaftliche) Macht fehlt, so ist man von einem gleichberechtigten und selbstverantwortlichen Verhandeln so weit entfernt, dass eine Mediation nicht möglich ist.

Bei Mediation im Rahmen von Trennung und Scheidung fragen wir im Erstgespräch immer nach, wo die beiden Partner im Trennungsprozess stehen. Hat sich einer der Partner bereits seit langem aus der Ehe bzw. Partnerschaft verabschiedet und steht der andere Partner gerade erst am Anfang dieses Loslösungsprozesses ist es nicht möglich, eine Konstruktive Verhandlungsatmosphäre für die Mediation zu schaffen. In einem solchen Fall empfehlen wir in der Regel zunächst eine Therapie, um den Trennungsprozess zu bearbeiten. Erst dann ist eine Mediation wirklich möglich.

Ebenso ist Mediation nicht möglich, wenn eine (oder beide) der Streitparteien versteckte Ziele anstrebt, die nicht auf den (Verhandlungs-)Tisch gelegt werden. Dies ist ein Punkt, der erst während einer Mediation offenbar wird. Manchmal wundert sich der Mediator, warum eine Mediation nicht vorankommt und auf der Stelle tritt. Oft sind diese geheimen Motive daran schuld.

Damit eine Mediation gelingen kann, sollte der Mediator daher im Erstgespräch auch die Frage der Ausschlusskriterien ansprechen und hinterfragen. Vor allem die Frage nach Sucht, psychischen Erkrankungen und dem jeweiligen Stand im Trennungsprozess muss im Erstgespräch gestellt werden.