Es ist kein Zeichen von Schwäche, im Rahmen von festgefahrenen Verhandlungen Mediation als effektives Mittel der Konfliktlösung vorzuschlagen.

Derjenige, der dieses Verfahren im Rahmen von Verhandlungen oder juristischen Auseinandersetzungen einführt,Zeigt sich vielmehr souverän in der Verhandlungsführung:

  • Er zeigt sich als positiv und konstruktiv. Dieses Ansinnen zurückzuweisen zeigt eher eine negative Einstellung und hat den Geschmack von Gereiztheit.
  • Er zeigt, dass er die festgefahrenen Verhandlungen wieder in Bewegung bringen will.
  • Es zeugt von professioneller Reife. Er hat immer noch konstruktive Lösungen anzubieten.
  • Er beweist Initiative und Vorstellungskraft.

Dies gilt umso mehr, als aufgrund des Mediationsgesetzes nun ohnehin im Rahmen einer Klageschrift dargelegt werden muss, ob Mediation versucht wurde und mit welchem Ergebnis.

Gerade bei anwaltlichen außergerichtlichen Schriftverkehr ist es daher auch durchaus sinnvoll, diesen Vorschlag zur Durchführung eines Mediationsverfahrens schriftlich zu unterbreiten. Dies führt dann zumindest dazu, dass die gegnerische Partei ihren Anwalt zumindest einmal fragt, was Mediation ist. Und die Gegenseite ist gezwungen, bei Ablehnung einer Mediation, dies zumindest auch zu begründen.

Auch wenn Sie selbst als Anwalt bisher noch keine direkte Erfahrung mit Mediation gemacht haben, versuchen Sie einfach einmal, ein Mediationsverfahren vorzuschlagen. Wenn die andere Seite damit einverstanden ist, werden Sie erleben, wie durch Mediation auch festgefahrenen Verhandlungen wieder in Schwung gebracht werden können. Und es geht schneller als ein Gerichtsverfahren.