Da sperrt die Gemeinde Mandelbachtal am 1. Mai 2020 den Parkplatz an einem Aussichtsturm mit der Begründung, damit der Verbreitung des Coronavirus vorzubeugen. Der preußische Obrigkeitsstaat feiert angesichts der Corona-Krise fröhliche Urständ (auch wenn die Gemeinde Mandelbachtal im ehemals bayerischen Teil des Saarlandes liegt). Sehr geehrte Frau Vermeulen, welches Bild der Bürger und Besucher des Ortes, den Sie verwalten dürfen, weil die Bürger Sie gewählt haben, schwirrt Ihnen im Hirn herum? Zum Sie wählen sind sie (die Bürger) emanzipiert genug, zum Einhalten der (sicher in dem einen oder anderen Punkt diskussionswürdigen) Regeln der Corona-Verordnung halten Sie sie nicht für fähig und müssen deshalb (wie auch an Ostern) einen beliebten Ausgangspunkt von Spaziergängen sperren. Diese Bürger sind offenbar in Ihren Augen nicht in der Lage, selbst zu entscheiden, ob sie dort spazierengehen möchten oder nicht. Jahrzehnte demokratischer Entwicklung scheinen an Ihnen spurlos vorbeigegangen zu sein. Halten sie die Bürger (und Besucher) für so unselbständig, dass sie nicht selbst darüber entscheiden können, wem sie wann begegnen und  dass sie selbst darauf achten können, den nötigen Abstand einzuhalten. Diese Bevormundung ist eines Bürgers einer Demokratie (von dem Sie eventuell gewählt werden wollen) unwürdig! Halten Sie tatsächlich Ihre Mitmenschen für so unterentwickelt, dass sie nicht selbst auf sich und ihre Mitmenschen achten können? Das Grundgesetz scheint Ihnen schlicht fremd zu sein. Ich empfehle Ihnen einmal die Lektüre der ersten Artikel und auch die Lektüre des Urteils des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs vom 28.04.2020 (Aktenzeichen Lv 7/20 eA, zu finden unter https://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de

Ich bin froh, nicht in Ihrer Gemeinde zu wohnen! Allerdings trifft der Artikel auch auf den Oberbürgermeister von Saarbrücken zu, der auch einige Parkplätze wegen Corona sperren lässt.