So denken offenbar die Justizminister der Länder. Anders ist es nicht zu verstehen, dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsG) an den Vermittlungsausschuss überwiesen hat und damit die Verkündung und das Inkrafttreten des Gesetzes erst einmal zumindest verzögert hat. Die Länder reiben sich daran, dass in dem letztlich einstimmig (!!!) vom Bundestag verabschiedeten Gesetz die gerichtsinterne Mediation nicht mehr vorkommt und statt dessen ein erweitertes Güterichtermodell eingeführt werden soll. Das Lieblingsspielzeug der Länderjustizminister ist die gerichtsinterne Mediation. Da man sich als Landesjustizminister nicht mit allzuviele Projekten hervortun kann, meinen sie nun alle, das ist ein Projekt mit dem sie sich profilieren können.

Dabei gibt es keinen ernsthaften Grund, die gerichtsinterne Mediation aufrecht zu erhalten. ich hatte hier bereits im einzelnen zur Argumentation des Rechtsausschusses des Bundesrats Stellung bezogen. Dem ist nicht hinzuzufügen. Auch die Argumentation des Richterbundes vermag nicht zu überzeugen. Das einzige Argument ist, dass Mediation ja funktioniere und deshalb bei Gericht stattfinden müsse. Warum allerdings die Mediation im Gericht und nicht durch freiberufliche Mediatoren, die ihr eigenes Geld in die entsprechende Ausbildung gesteckt haben, durchgeführt werden muss, bleibt die Stellungnahme des Richterbundes jegliche Begründung schuldig, außer dass gerichtsinterne Mediation schneller (das ist eine freie unbewiesene Behauptung) und billiger (ja für die Streitenden, nicht für den Staat, der die ansonsten doch so überlasteten Richter hierfür freistellen muss, aber das sind ja sowieso-Kosten).

Hätten die Richter in gleichem Maße die Streitfälle an außergerichtliche Mediatoren abgegeben (was ja möglich wäre), so gäbe es ein gleiches Erfolgsmodell außergerichtlicher Mediation. Das Argument, weil Mediation funktioniert, müssen wir sie machen, ist etwas dünn

Das Verhalten des Bundesrates ist um so unverständlicher als es sich bei dem Gesetz ja um ein Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung handelt. Der logische Zusammenhang „Mediation“ und „andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ besagt ausdrücklich, dass auch die Mediation, die gefördert werden soll, außergerichtlich sein soll. Daher mutet es schon seltsam an, dass das Gesetz zunächst im Bundesrat scheitert, weil die gerichtsinterne Mediation hierin nicht gefördert wird. Und das Argument, dass durch die Förderung der gerichtsinternen Mediation die außergerichtliche Mediation gefördert werde, ist ersichtlich unlogisch. Die freiberufliche Dienstleistung wird doch nicht dadurch gefördert, dass der Staat die gleiche Dienstleistung kostenfrei anbietet.

Man kann nur hoffen, dass die Vertreter des Bundestages im Vermittlungsausschuss Rückgrat zeigen und dass der Bundestag den Einspruch des Bundesrates wieder einstimmig zurückweist. Schade nur, dass das Inkrafttreten des Gesetzes dadurch verzögert wird.

Update:

Hier der Beschluss des Bundesrates im Wortlaut. Viktor Müller hat auf Xing zu Recht auf den Widerspruch im letzten Absatz hingewiesen. Der Absatz lautet wie folgt:

„Die These, das Güterichtermodell bedeute nicht das Ende der gerichtsinternen Mediation, zieht sich zwar auch durch die Redebeiträge der Plenardebatte am 15. Dezember 2011 im Deutschen Bundestag (vgl. z.B. BT-PlPr 17/149, S. 17838B). Diese Einschätzung sollte allerdings in dem Gesetzesbeschluss deutlicher zum Ausdruck kommen.
Diese Unschärfe soll durch die ausdrückliche Verankerung der richterlichen Mediation in den Prozessordnungen aufgelöst werden, ohne die vom Deutschen Bundestag getroffenen Grundsatzentscheidungen in Frage zu stellen, den
Begriff der Mediation in § 1 des Mediationsgesetzes von der Bezugnahme auf eingerichtliches Verfahren zu lösen und den Einsatz mediativer Elemente zukünftig einheitlich im Rahmen einer Güteverhandlung zum Einsatz kommen zu lassen.“

Hä? Gab es Mediation in Zeiten vor dem Gesetz nur bei Gericht? Mediation war schon immer begrifflich kein Teil des Gerichtsverfahrens – im Gegenteil! Ernsthafte Mediatoren haben schon immer die darauf hingewiesen, dass gerichtliche Mediation keine Mediation darstellt. Hier haben die Länder wohl etwas in den falschen Hals bekommen!